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#Prozess um Corona-Impfung mit Astrazeneca: Gericht will Gutachten

Im Berufungsprozess gegen den Corona-Impfstoffhersteller Astra-Zeneca wegen eines möglichen Impfschadens hat das Oberlandesgericht Bamberg am Montag entschieden, ein Sachverständigengutachten einzuholen. Derzeit halte man das Verfahren „noch nicht für entscheidungsreif“, teile der vierte Zivilsenat des Gerichts mit.

Geklagt hat eine heute 33 Jahre alte Frau aus Oberfranken, die im März 2021 mit dem Corona-Impfstoff „Vaxzevria“ von Astra-Zeneca geimpft worden war. Sie wurde tags darauf zunächst wegen Fiebers sowie Kopf- und Gliederschmerzen krankgeschrieben und klagte einige Tage später über starke Bauchschmerzen. Die Ärzte im Krankenhaus stellten fest, dass eine Darmvene verstopft war. Der Patientin musste ein etwa drei Meter langer Teil ihres Dünndarms entfernt werden. Seitdem sei sie in ihrem Alltag sowie beruflich stark eingeschränkt, sie leide unter Schmerzen und Depressionen. Der Pharmahersteller habe das Risiko einer sogenannten Thrombose „systematisch verharmlost“, argumentiert sie. Astra-Zeneca hält dagegen, dass es in einer Studie mit 24.000 Probanden keine Hinweise auf Thrombosen als mögliche Nebenwirkung der Impfung gegeben habe.

Das Gericht teilte am Montag mit, dass der Senat derzeit keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine Haftung des Konzerns sehe. Dazu wäre es erforderlich, dass nach der formalen Zulassung des Impfstoffs, die erst Ende Oktober 2022 erfolgte, „neue Erkenntnisse aufgetreten wären, die einer Zulassung entgegengestanden hätten“. Die Nebenwirkungen seien jedoch bei der Zulassung bekannt und entsprechend berücksichtigt worden.

Wurde über die Risiken angemessen aufgeklärt?

Weniger klar ist die Lage bei der Frage, ob die Klägerin hinreichend über mögliche Risiken aufgeklärt wurde. Mit Blick auf eine mögliche Haftung will das Gericht nun ein Gutachten einholen. „Der Senat geht derzeit davon aus, dass die Klägerin nicht mit dem Impfstoff der Beklagten geimpft worden wäre, wenn das Risiko einer Darmvenenthrombose in der Fachinformation der Beklagten dargestellt worden wäre“, heißt es. Das Gutachten soll klären, ob das Risiko eines Gefäßverschlusses am Darm nach dem damaligen wissenschaftlichen Stand hätte erwähnt werden müssen. Nachdem die junge Frau mit „Vaxzevria“ geimpft worden war, hatte die Ständige Impfkommission ihre Empfehlungen zum Umgang mit dem Präparat geändert. Das Mittel sollte von April 2021 an nicht mehr bei Jüngeren eingesetzt werden, da bei ihnen ein „erhöhtes Risiko für thromboembolische Ereignisse“ bestehe.

Die Klägerin fordert von Astra-Zeneca Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 250.000 Euro sowie Schadenersatz von 17.200 Euro. Zudem verlangt sie, dass das Unternehmen für künftige Schäden bis zu einer Höhe von 600.000 Euro aufkommt. Im Januar hatte das Landgericht Hof ihre Klage abgewiesen. Es gebe „keinerlei Anhaltspunkte dafür“, dass das Unternehmen belastbare Hinweise auf ein etwaiges Thromboserisiko gehabt habe. Auch sei es nicht entscheidend, dass die Impfung bei ihr möglicherweise ein „negatives Nutzen-Risiko-Profil“ gehabt habe. Wesentlich sei die Gesamtheit der Anwender, so das Gericht.

Nach Angaben ihres Anwalts hat die Klägerin Versorgungsleistungen nach dem Infektionsschutzgesetz beantragt und erhält monatlich 283 Euro. Nach Recherchen der F.A.Z. vom Frühjahr wurden bis Mitte März bundesweit etwas mehr als 7000 Anträge auf Versorgung nach einem mutmaßlichen Corona-Impfschaden gestellt. Bis dahin war über gut 1300 Anträge bereits entschieden worden, jedoch in den meisten Fällen abschlägig. Die Ämter erkannten einen Impfschaden mit Versorgungsanspruch nur in knapp 300 Fällen an.

Im Vergleich zur schieren Größe der staatlichen Impfkampagne sind diese Zahlen vergleichsweise gering. Wie das Robert-Koch-Institut mitteilt, haben bis Anfang August fast 65 Millionen Menschen in Deutschland mindestens eine Corona-Impfung erhalten, das entspricht fast 78 Prozent der Bevölkerung. Insgesamt wurden mehr als 192 Millionen Einzelimpfungen verabreicht.

In den meisten Fällen kam ein Impfstoff des Herstellers Biontech zum Einsatz, auf das Präparat mit dem Namen „Comirnaty“ entfielen demnach mehr als 142 Millionen Einzelimpfungen, das entspricht knapp 74 Prozent. Das Mittel „Vaxzevria“ des Pharmakonzerns Astra-Zeneca wurde insgesamt nur knapp 13 Millionen Mal verabreicht, das entspricht nicht einmal sieben Prozent aller Einzelimpfungen.

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