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#Prozess um Insiderhandel startet mit Geständnis

Prozess um Insiderhandel startet mit Geständnis

Der Fall sorgte in der deutschen Fondsbranche im Spätsommer vergangenen Jahres für größeres Aufsehen: Ermittler der Staatsanwaltschaft Frankfurt durchsuchten Geschäftsräume der Fondsgesellschaft Union Investment und nahmen einen Top-Manager fest, weil er sich aufgrund seines Spezialwissens über Monate hinweg unrechtmäßig bereichert haben soll. Wenn sich bestimmte Handelsgeschäfte von Union Investment abzeichneten, soll der heute 45 Jahre alte Mann private Wertpapiergeschäfte getätigt haben. Dabei soll ihn ein gleichaltriger Angestellter einer Investmentbank unterstützt haben. In nur wenigen Monaten fuhren die beiden Komplizen so unrechtmäßige Gewinne in Millionenhöhe ein.

Am Mittwoch begann nun der Prozess gegen die beiden Angeklagten vor einer Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht Frankfurt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen Verstöße gegen das Wertpapierhandelsgesetz vor. In insgesamt 55 Fällen sollen sich der frühere Manager von Union Investment und der Investmentbank-Angestellter im vergangenen Jahr rechtswidrig Gewinne von mehr als 11 Millionen Euro eingefahren haben. Wie die F.A.Z. im vergangenen Herbst berichtete, hatte der Manager in der Fondsgesellschaft der Volks- und Raiffeisenbanken einen der wichtigsten, mehrere Milliarden Euro schweren Fonds geleitet.

Handel muss vorab genehmigt werden

Die Masche, mit dem Sonderwissen von künftigen Kursbewegungen an der Börse zu profitieren, ist illegal und wird als „Frontrunning“ bezeichnet. Die Grundform des Insiderhandels ist mittlerweile in der Marktmissbrauchsverordnung (MMVO) definiert. Beim Frontrunning macht sich der Täter für seine Eigenaufträge Informationen zunutze, die er aus schon erteilten Kundenaufträgen hat. Fondsmanager dürfen private Wertpapierhandel betreiben, müssen sich diese aber vorab von der Compliance-Abteilung genehmigen lassen.

Zum Prozessauftakt ließen sich beide Angeklagten zu den Vorwürfen ein und zeigten sich geständig. Er habe sich „komplett überschätzt“, sei stets auf der Suche nach „Glücksgefühlen“ gewesen und habe unter einer extrem hohen Stressbelastung gestanden, sagte ein Angeklagter nach einem Bericht der Nachrichtenagentur dpa. Auch der Mitangeklagte räumte die in der umfangreichen Anklage vorgeworfenen Insidergeschäft ein. Der Mann war zuvor drei Monate in Untersuchungshaft und hatte dort schon ein Geständnis abgelegt. Dennoch dürfte die beiden Angeklagten im Fall eines Urteils eine längere Haftstrafe erwarten.

Ursprünglich hätte das Strafverfahren schon Anfang vergangener Woche beginnen sollen. Doch die Corona-Pandemie durchkreuzte den Zeitplan der Frankfurter Strafjustiz. Demnach musste sich der Vorsitzende Richter der Strafkammer nach Angaben des Nachrichtenagentur dpa in Quarantäne begeben. Für das Verfahren hat das Gericht zwei weitere Verfahrenstermine in der kommenden Woche angesetzt. Sollte nach den Geständnissen noch eine weitere Beweisaufnahme erforderlich sein, dürfte sich der Prozess in den Oktober hinein verlängern.

Finanzaufsicht erstattet Anzeige

Die Ermittlungen gegen den damaligen Fondsmanager von Union Investment brachte die Finanzaufsicht BaFin ins Rollen. Sie hatte im Sommer mehrere Hinweise auf einen möglichen Insiderhandel erhalten. Die dabei gefundenen Verdachtsmomente hatte die BaFin am 21. August 2020 an die Staatsanwaltschaft übermittelt.

Union Investment hatte den Manager zunächst freigestellt. Sollten sich die gegen ihn vorgebrachten Vorwürfe bestätigen, sei er „mit erheblicher krimineller Energie vorgegangen“, hieß es im vergangenen Jahr seitens der Fondsgesellschaft. Zwischenzeitlich ist beiden Männern gekündigt worden. Nach Bekanntwerden der Vorwürfe hatte es eine erneute Debatte über die schärfere Kontrolle von Wertpapier-Managern gegeben.

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