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#Prozess zu Gruppenvergewaltigung im Hamburger Stadtpark beginnt

„Prozess zu Gruppenvergewaltigung im Hamburger Stadtpark beginnt“

Die Öffentlichkeit erhält an diesem Tag nur einen kurzen Einblick in den Prozess. Die Angeklagten sitzen im großen Saal 300 des Hamburger Land­gerichts, sie haben eine Kapuze über den Kopf gezogen oder halten Hefter vor ihr Gesicht, solange die Fotografen noch im Saal sind. Als diese den Saal verlassen haben, trägt die Vorsitzende Richterin vor, wer sich alles zusammengefunden hat, die Staatsanwaltschaft, die Nebenkläger, Sachverständige und Dolmetscher. Kurz wird geklärt, auf welchem Kanal die arabische Übersetzung zu hören ist. Dann geht es um die Anträge zum Ausschluss der Öffentlichkeit. Wenig später wird das so beschlossen.

Matthias Wyssuwa

Politischer Korrespondent für Norddeutschland und Skandinavien mit Sitz in Hamburg.

Damit wird in den nächsten Monaten in Hamburg ein Prozess zu einem Fall hinter verschlossenen Türen stattfinden, der die Stadt aufgewühlt hatte. Es geht um den Vorwurf einer Massenvergewaltigung einer Minderjährigen im Stadtpark. Aber auch um den Hass und die Hetze in sozialen Medien gegen die Tatverdächtigen. Lange war auf den Prozess gewartet worden. Angeklagt sind nun elf Männer im Alter zwischen 18 und 22 Jahren. Laut einer Senatsantwort auf Kleine Anfragen der CDU-und der AfD-Bürgerschaftsfraktion haben die meisten der Angeklagten keine deutsche Staatsangehörigkeit. Zehn von ihnen wird vorgeworfen, die damals Fünfzehnjährige vergewaltigt zu haben. Bei einem elften Angeklagten geht es um Beihilfe sowie um die Herstellung jugendpornographischer Inhalte: Er soll die Tat mit dem Handy gefilmt haben.

Petition forderte die Veröffentlichung der Gesichter

Mehr als anderthalb Jahre liegt die Tat zurück. Es war die Nacht vom 19. auf den 20. September 2020, als die Jugendliche sich mit Freunden im Stadtpark zum Feiern getroffen hatte. Auf den weiten Grasflächen des riesigen Parks wird gerne gegrillt und gefeiert, an den Rändern sind Streifen mit Büschen und Bäumen. Als das Mädchen offenbar allein und laut Anklage stark alkoholisiert war, traf sie am späten Abend zunächst auf einen der Angeklagten. Er soll mit ihr geredet und sie in ein Gebüsch geführt haben. Drei weitere Angeklagte sollen dazugekommen sein, und teilweise unter Anwendung von Gewalt soll es zu sexuellen Handlungen gekommen sein. Einer der vier soll die Tat gefilmt und die Handtasche des Opfers gestohlen haben, ein weiterer Angeklagter soll ebenfalls Aufnahmen gemacht haben. Im Anschluss, so berichtete das Gericht vorab aus der Anklage, soll das Opfer von anderen Angeklagten noch zwei weitere Male von der großen Festwiese aus in ein Gebüsch geführt worden sein, wo es zu sexuellen Handlungen gekommen sei. Laut Anklage haben die Angeklagten bewusst die eingeschränkte Widerstandsfähigkeit des stark alkoholisierten Opfers ausgenutzt.

Der Fall hatte in Hamburg tiefe Betroffenheit hervorgerufen – und wütende Reaktionen in sozialen Netzwerken. Lange hatten sich die Ermittlungen schon hingezogen, und die Verdächtigen waren bereits auf freiem Fuß, als Ende vergangenen Jahres auf einem Instagram-Account Namen und Fotos von angeblichen Tätern veröffentlicht wurden. In den Kommentaren dazu, so berichtete die „Hamburger Morgenpost“, seien „Todeswünsche, brutale Folterphantasien, rassistische und islamophobe Ausfälle“ veröffentlicht worden. Auch eine Petition gab es, die ein „sofortiges Verfahren“ sowie „die Veröffentlichung der Gesichter der Täter“ forderte. Tausende unterschrieben.

Den Ausschluss der Öffentlichkeit begründete die Richterin am Dienstag damit, dass die Intim- und Sexualsphäre der jugendlichen Nebenklägerin, aber auch jene der Angeklagten geschützt werden müssten. Die Verteidiger und die Vertreterin der Nebenklägerin hatten den Antrag gestellt. Die Staatsanwaltschaft schloss sich dem nicht an, genauso wenig wie der Verteidiger eines Angeklagten: Er habe dies damit begründet, sagte die Richterin, dass sich die Öffentlichkeit ein Bild von den „wahren Umständen“ der Tat machen müsse. Dann gingen die Türen wieder zu. Bis Ende Dezember sind 41 weitere Verhandlungstage an­gesetzt.

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