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#Prozessauftakt gegen die Mutter des elfjährigen Hauptopfers

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Prozessauftakt gegen die Mutter des elfjährigen Hauptopfers

Im Missbrauchskomplex Münster hat am Donnerstag der Prozess gegen die Mutter des elf Jahre alten Hauptopfers begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr Beihilfe zum schweren sexuellen Missbrauch durch Unterlassen vor. Laut Anklage wusste die 31 Jahre alte Sabrina K. spätestens seit Ende 2018, dass ihr heute 28 Jahre alter damaliger Lebensgefährte Adrian V. ihren Sohn in der gemeinsam genutzten Wohnung regelmäßig vergewaltigte. Trotzdem hielt K. laut Anklage an der Beziehung zu V. fest und überließ ihm ihr Kind „entgegen ihrer gesetzlichen Verpflichtung als leibliche Mutter, ihr Kind zu beschützen“.

Adrian V. gilt als Schlüsselfigur eines überregional aktiven Pädokriminellenrings. Er wurde Anfang Juli im zentralen Prozess zum Missbrauchsfall Münster zu 14 Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Drei weitere Angeklagte aus Niedersachsen, Brandenburg und Hessen bekamen Freiheitsstrafen zwischen zehn und zwölf Jahren. Wie bei V. verhängte das Landgericht Münster auch bei ihnen anschließende Sicherungsverwahrung. Wegen Beihilfe zum schweren sexuellen Missbrauch wurde zudem die Mutter des Haupttäters, Carina V., zu fünf Jahren Haft verurteilt. Sie hatte den vier Männern Ende April 2020 ihre Gartenlaube für eine sich über mehrere Tage hinziehende Gruppenvergewaltigung zur Verfügung gestellt.

Auch der Verdacht gegen Sabrina K. schwelte schon seit die Ermittlungskommission „Rose“ wenig später ihre Arbeit aufnahm. Erhärten ließ er sich jedoch erst Anfang 2021 nach der Auswertung zahlreicher Datenspeicher und Mobiltelefone und durch die Aussage eines weiteren Tatverdächtigen aus Aachen. Anfang Februar ordnete ein Richter Untersuchungshaft gegen die Kindsmutter an.

Muss der Sohn als Zeuge aussagen?

Nach Erkenntnissen der EK „Rose“ gestand Adrian V. seiner Lebensgefährtin im Oktober 2018 während eines gemeinsamen Urlaubs ein, dass er ihren Sohn wiederholt schwer sexuell missbrauchte. Dadurch nahm Sabrina K. laut Anklage im Zeitraum von November 2018 bis Mai 2020 zahlreiche weitere Taten „billigend in Kauf“. Sie sollen „ganz überwiegend“ dann stattgefunden haben, wenn K. nicht in der Wohnung war. Die Anklageschrift führt jedoch auch fünf schwere Übergriffe auf, die K. mitbekommen, aber nicht verhindert haben soll. Vereinzelt soll K. ihr Kind auch zu sexuellen Handlungen mit V. animiert haben.

Laut Urteil im Hauptprozess von Anfang Juli vergewaltigte Adrian V. das Kind nicht nur fortwährend selbst, sondern fuhr mit dem Jungen auch kreuz und quer durch Deutschland, um ihn anderen Pädokriminellen zuzuführen. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft duldete K., dass V. diese Reisen ohne ihre Begleitung unternahm. Nicht nachweisen können die Ermittler der Frau bisher, dass sie wusste, dass neben ihrem Lebensgefährten auch zahlreiche weitere Männer ihr Kind vergewaltigten.

Sollte K. wie während des Ermittlungsverfahrens auch im Prozess zu den Vorwürfen schweigen, muss ihr Sohn möglicherweise als Zeuge aussagen. Die Hauptverhandlung findet aus Gründen des Opferschutzes unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Bisher sind bis Ende September acht weitere Verhandlungstermine geplant. Wann die Ermittlungen in dem Missbrauchskomplex abgeschlossen werden können, lässt sich noch immer nicht absehen. Durch die Auswertung der enormen Datenmengen, die bei Adrian V. und anderen Pädokriminellen gefunden werden, kommt die EK „Rose“ noch immer weiteren Tatverdächtigen auf die Spur.

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