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#Ratzingers Fehlverhalten: Bis in höchste Kreise

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Ratzingers Fehlverhalten: Bis in höchste Kreise

Im Süden nichts Neues – jedenfalls nicht, was die jahrzehntelange Vertuschung von sexueller Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen angeht, die an Komplizentum grenzende Mitwisserschaft bis in höchste Kreise und die fast allgegenwärtige Gleichgültigkeit gegenüber Betroffenen. Dennoch fällt die Bilanz des Schreckens der Gutachter der Kanzlei WSW auf einer zweiten Ebene noch unfassbarer aus als alles, was bislang in Köln, Aachen oder Berlin bekannt geworden ist.

Legt man die Einlassungen von Bischöfen und Kardinälen hinsichtlich ihres möglichen rechtlichen und moralischen Fehlverhaltens nebeneinander, so gleichen sie sich in einem Punkt aufs Haar: Jeder, aber auch jeder will in der Vergangenheit nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt haben, mochten nicht nur Akten, sondern auch die Befragung von Zeitzeugen ein vollkommen anderes Bild ergeben haben.

Zynisches Verhalten

Obwohl sexuelle Gewalt nach staatlichem und kirchlichem Recht immer einen Straftatbestand darstellt, ziehen sich dieselben Kirchenmänner noch heute auf Normunkenntnis und Unzuständigkeit zurück, die bei Laien, etwa beim Verstoß gegen Normen der Lebensführung, nichts unterließen, um abweichendes Verhalten hart zu sanktionieren.

Mit dem Begriff Doppelmoral ist dieser Befund nicht hinreichend beschrieben. Die Fälle, um die es geht, sind spätestens durch das Gutachten minutiös belegt. Wie zynisch das Verhalten der Verantwortlichen angesichts dieser drückenden Beweislast ist, hat niemand Geringeres als der vormalige Papst Benedikt XVI. dokumentiert.

Um eine Brandmauer zwischen die Karriere eines pädokriminellen Priesters und seine Amtsführung als Erzbischof von München und Freising zu ziehen, schreckte Ratzinger nicht einmal davor zurück, die offenbare Unwahrheit zu sagen. Das wirft einen Schatten auf Beteuerungen, der Kirche und den Gläubigen immer treu gedient zu haben.

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