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#Recht auf Internet: Mindestgeschwindigkeit soll steigen

Glasfaser-Kabel für Breitband-Internet
© Thomas Söllner/stock.adobe.com

In Deutschland haben Menschen Anspruch auf einen Internetanschluss mit gesetzlich garantierter Mindestgeschwindigkeit. Eine in Aussicht gestellte Erhöhung soll diese Woche endlich beschlossen werden.

Das sogenannte Recht auf schnelles Internet soll künftig für mehr Menschen in Deutschland etwas bringen als bisher. Derzeit müssen alle Haushalte in Deutschland mindestens 10 Megabit pro Sekunde im Download bekommen können und 1,7 Megabit im Upload. Das kann bei Mehrpersonenhaushalten durchaus knapp bemessen sein. Die meisten Haushalte können zwar deutlich bessere Verbindungen bekommen, in entlegenen Gegenden kann es aber auch noch schlechter sein. Dort könnte der Rechtsanspruch dazu führen, dass die Betroffenen eine bessere Verbindung erzwingen können.

Wie aus einem Schreiben der Bundestags-Koalitionsfraktionen aus SPD, Grünen und FDP hervorgeht, soll dieses Mindestlevel noch dieses Jahr steigen – und zwar auf 15 Megabit im Download und 5 im Upload. Ein entsprechendes Schreiben liegt nach Angaben der Deutschen Presse-Agentur dieser vor. Durch die Erhöhung der vorgegebenen Mindestgeschwindigkeit für Internet steigt entsprechend auch die Anzahl der Adressen, die unter diesem Internet-Minimum liegen. Die Bundesnetzagentur beziffert diese Zahl auf 1,8 bis 2,2 Millionen. Ein Teil der Adressen befinde sich allerdings im Radius von Mobilfunk-Antennen, die die Mindestvorgaben erfüllen – wie viele das sind, ist dabei unklar. Auch mit Satelliten-Internet könnte dem Rechtsanspruch Genüge getan werden – wichtig ist hierbei, dass es „erschwinglich“ bleibe. Laut einer früheren Schätzung der Bundesnetzagentur, die sich auf die alte Minimalvorgabe bezog, galten bundesweit rund 400 000 Haushalte als unterversorgt. Nun sind es mehr.

Abstimmung im Bundestag kommt

Am Mittwoch soll der Digitalausschuss des Bundestags über die Verordnungsänderung abstimmen und damit der Bundesnetzagentur grünes Licht geben, damit diese eine Verordnung entsprechend ändert. Die neue Regel wird vermutlich ab Spätsommer oder Herbst gelten. Es geht um das „Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten“. Das wird auch als „Recht auf schnelles Internet“ bezeichnet. Schnell ist das angegebene Mindestniveau aber noch lange nicht. Wo Fernsehkabel- oder Glasfaser-Internet liegt, werden in der Regel 1000 Megabit pro Sekunde im Download angeboten. Mancherorts, wo sehr langsames Internet noch immer Realität ist, könnten die Vorgaben für die Mindestgeschwindkeit hingegen durchaus eine Verbesserung sein.

„Mit der Erhöhung der Mindestbandbreiten spannen wir das digitale Sicherheitsnetz weiter auf für diejenigen, die bislang nicht mit schnellem Internet versorgt sind“, sagte der FDP-Bundestagsabgeordnete Maximilian Funke-Kaiser. Der Sozialdemokrat Johannes Schätzl betonte, dass die digitale Teilhabe zur gesellschaftlichen Teilhabe dazugehöre. Der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, sagte über die Bedeutung des Rechts auf eine Internet-Mindestversorgung: „Das ist wie beim Mindestlohn: Die meisten bekommen mehr, weniger darf niemand haben.“ Man überprüfe den Mindestanspruch regelmäßig: „Mit den steigenden Anforderungen im Internetzeitalter dürfte das Mindestniveau auch in Zukunft weiter steigen.“

Rechtsanspruch bislang ohne große Wirkung – Erhöhung des Mindestniveau verzögert

Mit Stirnrunzeln reagierten Vertreter des Verbraucherschutz. „Wir sind zwar froh, dass die betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher nun einen höheren Anspruch in der Mindestversorgung bekommen“, sagte Felix Flosbach von der Verbraucherzentrale NRW. Leider komme diese Erhöhung aber zu spät, sie sei bereits für vergangenes Jahr versprochen gewesen. 

Das „Recht auf schnelles Internet“ gibt es – mit den niedrigeren Vorgaben – schon seit 2021 (DIGITAL FERNSEHEN berichtete bereits mehrfach). Erst im März dieses Jahres schritt die Bundesnetzagentur erstmals ein und verpflichtete einen Internetanbieter, einen Haushalt in Deutschland mit Internet zu versorgen.

Text: dpa/ Redaktion: JP

Bildquelle:

  • glasfaser-internet: https://stock.adobe.com/de/images/netzwerkkabel-und-optisches-glasfaser-kabel-3d-rendering/226315114?prev_url=detail

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dpa / Redaktion digitalfernsehen.de

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