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#Joe Biden kann gegen rassistischen Terror wenig tun

„Joe Biden kann gegen rassistischen Terror wenig tun“

Joe Bidens kurze Erklärung, nachdem ein weißer Rassist in Buffalo gezielt Schwarze ins Visier genommen und zehn Personen erschossen hatte, endete mit diesem Satz: „Wir müssen alles in unserer Macht Stehende tun, um den hassgetriebenen Inlandsterrorismus zu beenden.“ Doch der amerikanische Präsident weiß: Es steht nicht in seiner Macht, Massaker wie das von Buffalo zu verhindern.

Selbst wenn ein politisches Wunder geschähe und die amerikanische Politik bis hinein ins Trump-Lager ihre spalterische Rhetorik aufgäbe, so wäre noch lange nicht die Gefahr durch Einzeltäter gebannt, die einander international in ihren Wahnvorstellungen vom „großen Bevölkerungstausch“ bestärken und zu Hassverbrechen inspirieren. Eher schon könnte die Politik, theoretisch, den Weg vom Terrorplan zum Terrorakt erschweren, indem sie den Zugang zu Mordwaffen drastisch einschränkte. Doch dafür gibt es in den USA keine Mehrheit, und niemand kann glauben, ausgerechnet Buffalo wäre der „Weckruf“, der alles ändert.

Das neueste Massaker schafft es, zynisch gesagt, nicht einmal in die Top 20 der amerikanischen „mass shootings“. Auch das furchtbare Tatmotiv ist kaum geeignet, ein Umdenken zu bewirken. Jedenfalls haben weder die gezielte Ermordung von neun afroamerikanischen Kirchgängern in Charleston 2015 noch der antisemitische Angriff auf eine Synagoge in Pittsburgh 2018 (elf Tote) noch die Bluttat von El Paso (23 Tote), mit welcher der Täter 2019 die „hispanische Invasion“ bekämpfen wollte, eine ernsthafte Gewissensprüfung im Kongress bewirkt.

Als hätte der Täter der Politik ihre Unfähigkeit vorführen wollen

Als hätte der Täter von Buffalo der amerikanischen Politik ihre Unfähigkeit vor Augen führen wollen, aus solchen Untaten zu lernen, ähnelte sein Vorgehen bis in viele Details jenem des Massenmörders von El Paso. Damals war der republikanische Rassist Donald Trump Präsident, und Joe Biden stimmte in den Chor vieler Demokraten ein, die ein „Gesetz gegen Inlandsterrorismus“ verlangten.

Die These lautete, dass das FBI nach „9/11“ vor lauter Islamistenjagd die extremistische Gefahr durch Rechtsextremisten unterschätzt habe. Ranghohe Mitarbeiter der Sicherheitsbehörden sollten später bestätigen, man habe unter Trump kaum Anreize gehabt, sich mit Leuten anzulegen, die der damalige Präsident zu seiner Wählerbasis zählte.




Darüber konnte man sich als Demokrat leicht empören. Es ist denn auch wohltuend, dass Trumps Nachfolger wieder und wieder die Gefahr durch rassistisch motivierten „Inlandsterror“ zur größten Gefahr erklärt hat: Schließlich führt auch die Spur vieler Trump-Anhänger, die am 6. Januar 2021 mit dem Sturm auf das Kapitol die Demokratie untergraben wollten, in das Milieu der weißen „Nativisten“.

Die Redefreiheit wird in den USA weit ausgelegt

Zugleich spricht es Bände, dass Biden als Präsident nichts mehr von seinem Versprechen wissen will, die Befugnisse der Sicherheitsbehörden durch ein Gesetz zum Inlandsterrorismus zu erweitern. Denn wie sollten diese Befugnisse aussehen? Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut in den Vereinigten Staaten: Ethnische Minderheiten zu hassen, ist nicht verboten; auch nicht, wenn man das lautstark in einer Gruppe tut. Waffen und Munition anzuhäufen ist, je nach Bundesstaat und je nach Waffenart, auch nicht verboten – auch nicht für offenkundige Rassisten. Die Bundeskriminalpolizei FBI hebt bei jeder Gelegenheit und unter jedweder Führung hervor, dass sie Verbrechen bekämpfe, aber nicht Ideologien. Ein Pendant zum deutschen Verfassungsschutz gibt es nicht.

Im Kampf gegen Islamisten dagegen konnten die Sicherheitsbehörden oft Bezüge zum Ausland herstellen und robuster ermitteln, nicht zuletzt mit dem Einsatz verdeckter Ermittler, die Verdächtige zur Begehung von Straftaten animierten. Das hat zu Exzessen geführt, die Bürgerrechtler seit vielen Jahren anprangern. Auch ihnen hatte Biden versprochen, in den Sicherheitsbehörden aufzuräumen.

Ohnehin wirkt die Sortierung von Terrortaten in dschihadistische Akte mit und rassistisch-nationalistische Massenmorde ohne Auslandsbezug aus der Zeit gefallen. Von Utoya in Norwegen über Christchurch in Neuseeland und Halle in Deutschland bis zu El Paso und Buffalo spornen Rechtsextremisten einander an. Sie zitieren einander in ihren „Manifesten“ und in ihren Taten. Der Staat hat nur eng begrenzte Möglichkeiten, dagegen vorzugehen. Wenigstens die muss er nutzen.

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