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#Bei Unfällen: Jetzt ist der Lappen viel schneller weg

Selbst wenn man sich im Straßenverkehr grundsätzlich vorbildlich verhält, ist ein Unfall niemals gänzlich ausgeschlossen. Wurde in diesem Zusammenhang ein Fahrverbot ausgesprochen, konnte man sich bisher auf mildernde Umstände berufen. Diese Option gehört nun der Vergangenheit an.

Unfall, Auto
Jetzt ist der Führerschein viel schneller wegBildquelle: Panumas Yanuthai / ShutterStock.com

Das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) hat aktuell eine Entscheidung gefällt, die Autofahrern im Allgemeinen die Möglichkeit aberkennt, sich auf mildernde Umstände zu berufen. Zumindest, wenn es sich bei diesen nicht gerade um ein „unübersichtliches, besonders schwieriges, überraschendes oder gar verwirrendes Verkehrsgeschehen“ handelt. Ausschlaggebend für diese Entscheidung war ein Verkehrsunfall, der sich bereits Anfang 2023 ereignete.

Keine ernsthaften Schäden, trotzdem Fahrverbot

Im Rahmen des Verkehrsunfalls übersah eine Autofahrerin einen Fußgänger an einer Kreuzung, der die Straße zu überqueren versuchte. Es kam zur Kollision, bei der der Geschädigte zwar einige blaue Flecken davontrug, ansonsten jedoch unverletzt blieb. Die Fahrerin hielt ihrerseits unmittelbar an, kümmerte sich um den Verletzten und bestand gegen dessen Willen darauf, Polizei und Krankenwagen zu rufen. Dennoch verhängte die Zentrale Bußgeldstelle nach Informationen des Bußgeldkatalogs eine Geldstrafe sowie ein einmonatiges Fahrverbot.

Dagegen klagte die Unfallverursacherin in erster Instanz vor dem Amtsgericht (AG) Bayreuth und bekam zunächst Recht. Demnach würde die Tatsache, dass es zu keinen schweren Verletzungen kam, in Kombination mit dem vorbildlichen Verhalten der Unfallverursacherin als mildernder Umstand fungieren. Die Abgabe des Führerscheins hielt das Gericht daher für übertrieben.

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In der nächsten Instanz kippte das Gericht das anfängliche Urteil jedoch schnell wieder. Nach Auffassung des BayObLG sei auch das Fahrverbot gerechtfertigt. Begründet wurde das neue Urteil damit, dass jede grobe Pflichtverletzung im Straßenverkehr ein Fahrverbot nach sich ziehe. So würde selbst die bloße Gefährdung eines Fußgängers ein Fahrverbot rechtfertigen. Heißt im Endeffekt: Wer künftig einen Verkehrsunfall verursacht und seinen Führerschein abgeben muss, ist den Lappen viel schneller los. Denn die juristischen Möglichkeiten, sich gegen das Urteil zu wehren, wurden jetzt stark beschnitten. Lediglich in den zuvor aufgeführten „besonderen Ausnahmefällen“ können Autofahrer nach wie vor damit rechnen, eine Strafmilderung bewirken zu können.

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