#Rundfunkbeitrag-Service: Verbraucher erhalten Rückzahlung

Der sogenannte „Service Rundfunkbeitrag“ wurde jüngst erfolgreich abgemahnt. Als Folge können zehntausende Verbraucher nun eine Rückzahlung erhalten – oder aber sie müssen gestellte Rechnungen nicht mehr begleichen.

Rundfunkbeitrag, GEZ
Rundfunkbeitrag-Service kündigt Rückzahlungen anBildquelle: AlexBuess / ShutterStock.com

In einer YouGov-Umfrage aus dem Jahr 2018 hielten 83 Prozent der Befragten eine Senkung des Rundfunkbeitrags für angemessen. Stadtessen ist dieser zuletzt von monatlich 17,50 auf 18,36 Euro angestiegen. Und eine weitere Erhöhung ist bereits im Gespräch. Was hingegen kostenlos ist, sind Formulare. Etwa solche, zur Änderung des Beitragskontos oder zur Anmeldung einer neuen Wohnung. Dennoch wurden schätzungsweise mehr als 90.000 Verbraucher in diesem Zusammenhang zur Kasse gebeten und sollten ein zusätzliches Entgelt in Höhe von 29,99 Euro verrichten. Was wiederum die Verbraucherzentrale auf den Plan rief.

Tausende haben Anspruch auf eine Rückzahlung

Sucht man in Google gegenwärtig nach „Rundfunkbeitrag“ oder „GEZ“, erscheint als Erstes eine gesponsorte Seite. Öffnet man diese, werden umfangreiche Services rund um den Rundfunkbeitrag angeboten – etwas zur Abmeldung einer Wohnung oder zur Änderung des Beitragskontos. Nach Einschätzung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) haben Tausende Verbraucher die Dienstleistungen wahrgenommen. Oftmals ohne zu wissen, dass es sich bei „Service Rundfunkbeitrag“ keinesfalls um den offiziellen ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice handelt. Stadtessen werden die Dienstleistungen von der SSS-Software Special Service GmbH (service-rundfunkbeitrag.de) angeboten – und zwar nicht kostenfrei, sondern gegen Entgelt.

Da auf die geforderte Gebühr nach Auffassung der Verbraucherzentrale nicht in ausreichendem Umfang hingewiesen wurde, mahnten die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) den Anbieter ab. Als Folge kündigte das Unternehmen nun an, Widerrufe der Verbraucher zu akzeptieren und Rückzahlungen vorzunehmen.

Handlungsempfehlung für Betroffene

Aufgrund einer fehlenden Widerrufsbelehrung dürfen Verbraucher, die das Angebot der SSS-Software Special Service GmbH vor dem 28. Juni 2024 wahrgenommen haben, den Vertrag nun widerrufen. Heißt: Forderungen werden zurückgewiesen und Erstattungen veranlasst. Zu diesem Zweck hat die Verbraucherzentrale einen Musterbrief aufgesetzt.

Alle übrigen Betroffenen können die Forderung mittels eines anderen Musterbriefs zurückweisen. Zusätzlich prüfen die Verbraucherschützer gegenwärtig eine Sammelklage und rufen Verbraucher auf, ihre Erfahrungen mit dem Anbieter zu teilen.

Kostenlose Rundfunk-Formulare finden sich derweil auf der offiziellen Website des Beitragsservices.

Bildquellen

  • Bundesregierung verschickt Webcamsticker kostenlos: BING IC / Dall E 3
  • Beste Sci-Fi-Serie der Welt: Supamotionstock.com / shutterstock.com
  • Rundfunkbeitrag-Service kündigt Rückzahlungen an: AlexBuess / ShutterStock.com

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