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#Rundfunkbeitragserhöhung soll ARD-Kulturplattform vorantreiben

Rundfunkbeitragserhöhung soll ARD-Kulturplattform vorantreiben

MDR-Intendantin Karola Wille
MDR-Intendantin Karola Wille © obs/MDR Mitteldeutscher Rundfunk/MDR/ Kirsten Nijhof

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Die Intendantin des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR), Karola Wille, sieht mit dem vom Bundesverfassungsgericht erhöhten Rundfunkbeitrag die Möglichkeit, das Projekt der gemeinsamen ARD-Kulturplattform zu stärken.

Man könne nun „die geplante Gemeinschaftseinrichtung ARD Kultur, die im Sendegebiet des MDR angesiedelt werden soll, kraftvoll vorantreiben“, sagte Wille am Donnerstag.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Erhöhung des Rundfunkbeitrags von 17,50 Euro auf 18,36 Euro in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss rückwirkend seit 20. Juli bis zum Inkrafttreten einer staatsvertraglichen Neuregelung angeordnet. Sachsen-Anhalt hatte die Erhöhung blockiert, die Karlsruher Richter werteten dies als eine Verletzung der im Grundgesetz festgeschriebenen Rundfunkfreiheit. Die Sender ARD, ZDF und Deutschlandradio hatten Verfassungsbeschwerden eingereicht.

Weil der Rundfunkbeitrag zum 1. Januar nicht stieg, war das Projekt der Kulturplattform mit einem gemeinsamen digitalen ARD-Angebot zunächst von den Sendern gestoppt worden. Der ARD-Vorsitzende Tom Buhrow sagte am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur auf die Frage, ob die Plattform kommen wird: „Dazu gibt es einen eindeutigen Beschluss in der ARD, nämlich dass wir auf Grundlage der 18,36 Euro gemeinsam diese Anstrengung unternehmen wollen. Unsere Beschlüsse halten wir untereinander auch solidarisch ein.“ Auf der anderen Seite betonte er in Zeiten der Blockade der Erhöhung, dass es ohne die zusätzlichen 86 Cent die Kulturplattform nicht geben werde (DIGITAL FERNSEHEN berichtete).

MDR-Intendantin Wille betonte zum Beschluss aus Karlsruhe auch, dass ihr Sender in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen die digitale Transformation für das Publikum nun auf allen Ausspielwegen konsequent vorantreiben könne – „etwa mit Programmoffensiven für exzellent recherchierte Nachrichten aus der Region, in Radio und Fernsehen, aber auch im Netz.“

Auf die Region bezogen wertete sie den Beschluss auch so: „Die Rundfunkfreiheit ist ein Grundrecht, das immer wieder aufs Neue verteidigt werden muss. Die Menschen hier in Mitteldeutschland sind vor über 30 Jahren auch für Meinungs- und Rundfunkfreiheit auf die Straße gegangen. Das Grundrecht der Rundfunkfreiheit ist daher auch und gerade hier ein hohes Gut.“

Bildquelle:

  • mdr_media: obs/MDR Mitteldeutscher Rundfunk/MDR/ Kirsten Nijhof

Von

dpa / Redaktion digitalfernsehen.de

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