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#Karlsruher Sprüche

Karlsruher Sprüche
Karlsruhe im Jahr 1951: Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts tritt in seiner ersten Sitzung am 2. Oktober 1951 zusammen, um über die Verfassungsklage der Regierung Südbaden zu entscheiden, die gegen die Bundesgesetze zur Neugliederung im südwestdeutschen Raum Einspruch erhoben hat.

Seit 70 Jahren hat das Verfassungsgericht in Karlsruhe das letzte Wort. Vom „Lüth“-Urteil über die Flashmob-Entscheidung bis hin zum Glykolwein-Skandal. Das waren die Entscheidungen, die die Wirtschaft dauerhaft veränderten.

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