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#Rupert Stadler weist Forderung von Volkswagen zurück

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Rupert Stadler weist Forderung von Volkswagen zurück

Der frühere Audi-Chef Rupert Stadler hat sich über seinen Anwalt erstmals zu den Schadenersatz-Ansprüchen des Volkswagen-Konzerns öffentlich geäußert und die gegen ihn erhobenen Forderungen zurückgewiesen. „Wie Herr Stadler bereits in seiner Einlassung vor Gericht dargelegt hat, weist er den gegen ihn erhobenen Vorwurf entschieden zurück und ist überzeugt, korrekt gehandelt zu haben“, sagte sein Strafverteidiger Thilo Pfordte der „Augsburger Allgemeinen“.

Stadler sei bewusst, dass der Aufsichtsrat der Volkswagen AG aktienrechtlich verpflichtet sei, mögliche Ansprüche zu prüfen und gegebenenfalls geltend zu machen, erklärte sein Anwalt. „Nach dieser umfangreichen, unabhängigen Prüfung wird ihm nicht vorgeworfen, vorsätzlich gehandelt zu haben“, sagte Pfordte.

Der VW-Konzern verlangt von Stadler und dem früheren Konzernchef Martin Winterkorn Schadenersatz im Zusammenhang mit dem Dieselskandal in noch nicht bekannter Höhe. Der Aufsichtsrat wirft den beiden Ex-Spitzenmanagern Verletzungen der aktienrechtlichen Sorgfaltspflicht vor. Nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung soll es sich um einen Betrag von 1 Milliarde Euro handeln.

D&O-Versicherer sollen zahlen

Wie in der Industrie üblich, haben VW und Audi eine Managerhaftpflicht-Police für ihre Spitzenmanager abgeschlossen. Soweit bekannt, sieht die Vereinbarung für das Konsortium an Versicherern eine Deckungszusage von bis zu 500 Millionen Euro vor. Damit ist die Dieselaffäre schon jetzt ein für die deutsche Versicherungswirtschaft einmaliger Großschadensfall.

Stadler steht derzeit wegen einer möglichen Mitverantwortung bei Abgasskandal wegen Betrugs vor dem Münchner Landgericht. Neben dem einstigen Audi-Chef müssen sich noch mitangeklagte Ingenieure und Motorenentwickler verantworten. Wenn die Strafkammer Stadler wegen einer vorsätzlichen Straftat verurteilt, können die Versicherer ihre Deckungszusage verweigern – VW würde dann kein Geld erhalten.

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