Sahra Wagenknecht teilt heftig gegen Forsa und Landgericht Berlin aus

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Auf den Gerichtsweg zu vertrauen und ihren Rechtsbeistand in ihrem Verfahren mit Forsa einfach „nur“ Berufung einlegen zu lassen, scheint für Sahra Wagenknecht, die Namensgeberin und Gründerin der Kleinpartei BSW, keine Option gewesen zu sein. Vielmehr postete Wagenknecht, die sich das knappe Scheitern des BSW bei der Bundestagswahl mit einer angeblichen Konspiration von Demoskopen und Medien erklärt und sich dabei vor allem auf das Meinungsforschungsinstitut Forsa einschoss, nun auf mehreren Social-Media-Kanälen einen Video-Rundumschlag. Er ist aufschlussreich, dürfte ihre Chancen in der nächsten Instanz (dem Berliner Kammergericht) aber kaum verbessern.
Auf Antrag von Forsa untersagte das Landgericht Berlin II Wagenknecht Ende April per einstweiliger Verfügung zu behaupten, der Umstand, dass das Meinungsforschungsinstitut weniger als 48 Stunden vor der Bundestagswahl das BSW auf drei Prozent heruntergesetzt habe, sei keine Wahlprognose gewesen, „sondern eine gezielte Aktion zur Manipulation von Wahlverhalten“. Eine Drei-Prozent-Umfrage so kurz vor der Wahl mit breiter Berichterstattung habe Effekt „und sollte Effekt haben“, hatte Wagenknecht in einer Pressekonferenz am Tag nach der Bundestagswahl hinzugefügt. Auch diese zweite in Anführungsstrichen wiedergegebene Äußerung ist der Politikerin einstweilen untersagt.
Sie baut ihre Verschwörungserzählung aus
In ihrem Empörungs-Videopost greift Wagenknecht nicht nur abermals Forsa scharf an, sondern baut ihre Verschwörungserzählung aus, indem sie auch heftig gegen die Berliner Kammer austeilt: „Jetzt habe auch ich von einem Gericht einen Maulkorb bekommen.“ Dabei gehe es um eine Aussage, deren Wahrheitsgehalt auf der Hand liege. „Aber genau das wird ja leider in Deutschland immer üblicher, dass Gerichte einem verbieten zu sagen, dass der Himmel blau ist“, behauptet die Chefin der russlandfreundlichen, zwischen Links- und Rechtspopulismus changierenden Partei. Obwohl das Berliner Gericht ein Zwangsgeld von bis zu 250.000 Euro bei Verstößen gegen das Urteil androhte, wiederholt Wagenknecht für ihre Follower dann auch die ihr untersagte Aussage, die Veröffentlichung der falschen Umfrage so kurz vor der Wahl sei „eine gezielte Aktion zur Manipulation von Wahlverhalten“ gewesen.
Mit seinem Urteil hat es sich das Landgericht Berlin II nicht leicht gemacht. Es stellt zunächst ausdrücklich fest, dass die untersagten Formulierungen „insgesamt als Meinungsäußerung“ einzustufen sind, weshalb zu prüfen gewesen sei, „ob die in den Werturteilen enthaltenen Tatsachenbehauptungen zutreffen oder ohne jeden Anhaltspunkt aufgestellt worden sind“. Denn enthalte eine Meinungsäußerung einen erwiesen falschen oder bewusst unwahren Tatsachenkern, so trete das Grundrecht der Meinungsäußerung regelmäßig hinter den Schutzinteressen des von der Äußerung Betroffenen zurück. Eben darauf erkannte das Gericht in Wagenknechts Fall.
Zwar müssten sich Demoskopieunternehmen umfassend der öffentlichen Kritik stellen, auch wenn diese überspitzt oder fachlich nicht nachvollziehbar sei. „Nach Auffassung der Kammer ist jedoch eine Grenze überschritten, wenn einem Meinungsumfrageinstitut . . . letztlich ohne jeden belastbaren Anhaltspunkt die Manipulation“ seiner „Umfrageergebnisse zur Beeinflussung einer Bundestagswahl vorgeworfen und damit die fachliche Integrität insgesamt abgesprochen wird“.
Was Wagenknecht nun auf Social Media kundtut, dürfte diese Einschätzung bekräftigen. Immer wieder falle Forsa mit Umfragen auf, „die zwar nicht zur Realität, aber erstaunlich gut zu bestimmten politischen Zielen passen“, behauptet die BSW-Vorsitzende. Bei Forsa habe man es „mit einem unseriösen Meinungsforschungsinstitut mit absurden Erhebungsmethoden“ zu tun, bei dem es sich „in Sachen Fantasiezahlen um einen Wiederholungstäter“ handele.
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