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#Urteil: Bank darf mit Kontokündigung drohen

Urteil: Bank darf mit Kontokündigung drohen

Das Landgericht Stuttgart hat am Dienstag eine spektakuläre Entscheidung verkündet: Die Volksbank des kleinen Luftkurorts Welzheim im Rems-Murr-Kreis durfte einem Kunden mit der Kündigung des Girokontos drohen, weil dieser Kontoführungsgebühren aus der Vergangenheit zurückgefordert hat (Aktenzeichen 34 O 98/21 KfH). Eine entsprechende Klage der Verbraucherzentrale wurde abgewiesen. Der Fall dürfte sich allerdings noch durch weitere Instanzen ziehen.

Es geht um viel: Was zunächst nach einem eher regional bedeutsamen Konflikt klingt, könnte durchaus Wellen schlagen. Es geht nämlich darum, wie Banken und Bankkunden mit einem Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem vergangenen April umgehen. Darin hatte das Gericht die bisherige Praxis vieler Banken, bei Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Girokonto wie Gebührenerhöhungen ein Schweigen der Kunden als Zustimmung zu deuten, als unzulässig verworfen (Aktenzeichen XI ZR 26/20).

Viele Bankkunden haben Angst vor der Kontokündigung

Seither fordern überall in Deutschland Bankkunden Geld von ihren Banken zurück. Tausende haben dafür Anwälte und Legal-Tech-Unternehmen beauftragt, andere nutzen ein Musterschreiben der Stiftung Warentest, um ihr Geld zurück zu verlangen. Auch die Verbraucherzentralen haben schon in unzähligen Fällen beraten.

Es ist eine Art gewaltige Schlacht zwischen Bankkunden und Banken. Anfangs hatte es sogar Spekulationen gegeben, kleinere Banken könnte darüber kippen.

Doch die Banken haben ein Droh-Mittel entdeckt, wie sie ihre Kunden dazu bewegen wollen, auf das Geld zu verzichten: Sie drohen, ihnen das Konto zu kündigen. In einzelnen Fällen haben Banken das auch schon gemacht, in noch viel mehr Fällen auch bei großen Banken aber steht vor allem die Drohung im Raum.

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Der Mechanismus geht dabei so: Die Bank macht dem Kunden ein Angebot. Sie nennt eine Kontoführungsgebühr, zu der sie bereit wäre, das Konto weiter zu führen, wenn der Kunde dafür auf die Rückforderung früherer Gebühren verzichtet. Wenn er das Angebot ablehne, müsse sie ihm leider kündigen. Ein anderes Angebot gebe es leider nicht.

Viele Bankkunden haben dann offenbar doch Angst um ihr Girokonto: Ein Kontowechsel ist so aufwendig, kann mit Pannen verbunden sein. Deshalb wollen viele das dann doch lieber nicht riskieren. Viele Bankkunden haben sich bei der F.A.Z. gemeldet, ob sie wirklich trotzdem ihr Geld zurückfordern können, wenn die Bank für den Fall mit der Kündigung droht. Daher ist es so wichtig, ob es für eine Bank rechtmäßig ist, in solchen Fällen das Konto zu kündigen.

So schildert der Anwalt der Bank in Welzheim den Fall: Die Bank habe dem Kunden das Konto gekündigt, weil dieser auf das Angebot der Bank, sein Konto weiterhin für 5 Euro im Monat zu führen, wenn er dafür auf Forderungen aus der Vergangenheit verzichte, nicht eingegangen sei. „Das Angebot der Bank sah vor, dass der günstige Kontopreis aufrechterhalten bleibt, also alles beim Alten bleibt, wenn die Bank die Gebühren für die Dienstleistungen, die sie in der Vergangenheit geleistet hat, behalten darf“, sagt Ferdinand Scholl, der Anwalt der Bank. Der Verbraucher wollte das nicht; er habe sich das Angebot der Bank nur für die Zukunft sichern wollen, dafür habe es aber kein Angebot der Bank gegeben. „Ein Angebot, das es nicht gibt, kann nicht angenommen werden“, sagt Scholl. Die Bank bestimme das Angebot, nicht der Kunde: „Da dem so ist, wurde jenem Kunden der Kontovertrag gekündigt.“

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