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#Sanktionen im Ukraine-Krieg : Niederlage für den Oligarchen

Alischer Usmanow kämpft gegen EU-Sanktionen und deutsche Ermittler, die nicht immer mit lauteren Mitteln gegen ihn vorgehen. Doch das Bundesverfassungsgericht sieht keinen Grund zum Eingreifen.

Alischer Usmanow hat gegen den deutschen Staat schon einige Siege errungen. Vor dem Bundesverfassungsgericht dauerte seine Serie aber nicht an. Am Mittwoch wiesen die Karlsruher Richter eine Verfassungsbeschwerde des russisch-usbekischen Oligarchen, der seit 2008 regelmäßig in luxuriösen Anwesen am Tegernsee weilte, als „offensichtlich unzulässig“ ab.

Usmanow, der in der Spätphase der Sowjetunion geschäftlich aufgestiegen war und später zu einem der reichsten Männer Russlands wurde, war nach dem russischen Überfall auf die Ukraine auf die Sanktionsliste der EU gesetzt worden, da er einer „der von Putin besonders favorisierten Oligarchen“ sei. Doch das war nur der Anfang seiner Probleme mit den hiesigen Behörden. Denn kurze Zeit später leiteten deutsche Staatsanwälte mehrere Ermittlungsverfahren gegen ihn ein.

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