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#Schlechte Nachrichten für Biertrinker

„Schlechte Nachrichten für Biertrinker“

Zum Jahreswechsel sind bereits diverse Reformen der Ampel-Koalition in Kraft getreten. Im Februar ist die Lage zwar etwas ruhiger, doch gerade bei den Corona-Regeln gibt es Änderungen. Ein Überblick:

Bier wird teurer

Verbraucher müssen mit steigenden Bierpreisen rechnen. Mehrere Brauereien haben Preiserhöhungen angekündigt, etwa die Bitburger-Gruppe zum 1. Februar. Veltins erhöht die Preise bereits zum 29. Januar. Krombacher plant den Schritt zum 1. März.

Ende der Maskenpflicht im Fernverkehr

Die Maskenpflicht im Fernverkehr fällt ab dem 2. Februar weg. Auch im Nahverkehr, für den die Bundesländer zuständig sind, soll bis Anfang Februar das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung keine Pflicht mehr sein.

Mehrere Bundesländer haben dies bereits umgesetzt, alle anderen ziehen bis zum 3. Februar nach. Das Bundesgesundheitsministerium wirbt dafür, zum Eigenschutz weiter freiwillig eine Maske zu tragen.

Weniger Corona-Regeln am Arbeitsplatz

Auch am Arbeitsplatz werden die gesetzlichen Corona-Regeln gelockert: Eine entsprechende Arbeitsschutzverordnung soll voraussichtlich zum 2. Februar auslaufen. Bislang mussten Arbeitgeber im Rahmen eines Hygienekonzepts Homeoffice- und Testangebote für die Beschäftigten prüfen.

Wer an einer leichten Atemwegserkrankungen leidet, kann sich weiterhin per Telefon bis zu sieben Tage von einem Arzt krankgeschrieben lassen. Diese Regel gilt vorerst bis zum bis 31. März 2023.

Ändern wird sich auch nicht, dass für den Fall, dass mindestens zehn Prozent der Beschäftigten eines Betriebs vom Arbeitsausfall betroffen sind, Kurzarbeitergeld gezahlt wird. Beschäftigte müssen auch weiterhin keine Minusstunden aufbauen, bevor Kurzarbeitergeld gezahlt werden kann. Das gilt bis 30. Juni 2023. Bis zu diesem Zeitpunkt können auch Leiharbeiter Kurzarbeitergeld bekommen.

Corona-Testpflicht für Einreisende aus China

Bereits seit 7. Januar 2023 gilt die neue Einreiseverordnung. Aufgrund der Coronawelle in China müssen sich alle von dort in Deutschland einreisenden Personen testen lassen.

Ende der Energiesparlampen

Ab 25. Februar dürfen bestimmte Energiesparlampen, die Quecksilber enthalten, nicht mehr hergestellt werden. Eigentlich darf Quecksilber schon seit mehr als 15 Jahren nicht mehr in Elektro- und Elektronikgeräten verwendet werden. Allerdings galt bislang für einige Leuchtstofflampen eine Ausnahme. Das ändert sich nun; das Verbot gilt für Leuchtstofflampen in Ringform und Kompaktleuchtstofflampen mit Stecksockel. Ware, die sich noch in den Lagern befindet, darf aber noch verkauft werden.

Poststreiks

Noch unklar ist, wie sich die Warnstreiks bei der Deutschen Post entwickeln. Die nächsten Tarifverhandlungen mit der Gewerkschaft Verdi sind für den 8. und 9. Februar angesetzt. Weitere Ausstände sind also möglich.

Am letzten Januarwochenende sind nach Angaben der Post jedes fünfte Paket und jeder elfte Brief liegengeblieben, weil rund 13 500 Beschäftigte am Samstag gestreikt haben. Verdi zufolge hatten sich 18 000 Angestellte am Post-Streik beteiligt.

Härtefallfonds: 2500 Euro Einmalzahlung

Rentner bestimmter Berufsgruppen aus Ostdeutschland sowie Spätaussiedler und jüdische Kontingentflüchtlinge aus der ehemaligen Sowjetunion können einen Antrag auf eine Einmalzahlung stellen. Voraussetzung ist, dass ihre gesetzliche Rente in Grundsicherungsnähe liegt. Vorgesehen ist eine einmalige Zahlung von 2500 Euro. Berechtigt sind – unter weiteren Voraussetzungen – beispielsweise Beschäftigte bei der Deutschen Reichsbahn, Bergarbeiter in der Carbochemie/Braunkohleveredlung, nach DDR-Recht Geschiedene mit mindestens einem Kind nach mindestens zehnjähriger Ehe und Balletttänzer (als Ausgleich für die von der DDR zugesagte „Ballettrente“). Die vollständig Liste und Informationen zum Online-Antrag stehen auf der Seite der Bundesregierung.

Grillen essen

Hausgrillen und Larven des Getreideschimmelkäfers dürfen – zu Pulver verarbeitet – seit dem 26. Januar 2023 in Lebensmitteln enthalten sein. Wenn Insekten im Essen verarbeitet wurde, müssen sie in der Zutatenliste der Produkte auftauchen. sein.

Neues Windkraft-Gesetz in Kraft

Das Wind-an-Land-Gesetz tritt am 1. Februar in Kraft, mit dem die Ampel-Koalition gesetzlich verpflichtende Flächenziele für Windkraft an Land vorgibt. Bis 2027 sollen 1,4 Prozent, bis 2032 dann 2 Prozent der Bundesfläche für Windräder verfügbar sein. Diese Ziele werden bisher in den meisten Ländern bei weitem nicht erreicht – die Spanne liegt in den Flächenländern zwischen rund 2 Prozent in Schleswig-Holstein und 0,2 Prozent in Baden-Württemberg. Bis 2030 soll sich der Bundesregierung zufolge die Strommenge aus erneuerbaren Energien verdoppeln.

Wählen ab 16

Künftig dürfen auch 16- und 17-Jährige in Deutschland das Europaparlament wählen. Die nächste Europawahl findet im Frühjahr 2024 statt.

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