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#Schrumpfendes Russland und Streit ums Erbe

„Schrumpfendes Russland und Streit ums Erbe“

Liebe Leserin, lieber Leser, wie sehr schaden die westlichen Sanktionen Russland? Unser Moskauer Korrespondent Friedrich Schmidt hat sich die Stimmung im Land, Szenen beim Einkaufen und die mehr oder weniger aussagekräftigen Zahlen genauer angeschaut. Im Frühjahr 2022 wurde zeitweise angenommen, Russlands Bruttoinlandsprodukt (BIP) werde um 10 Prozent fallen. Nun soll es nach unterschiedlichen Schätzungen um 2,5 bis 3,5 Prozent geschrumpft sein. Doch nach den Prognosen aus der Zeit vor dem Überfall hatte Russlands BIP im Jahr 2022 um 3 Prozent wachsen sollen. Und es geht weiter abwärts. Für dieses Jahr wird ein Rückgang um 0,8 bis 2,7 Prozent erwartet, erst vom Jahr 2024 an wieder Wachstum. Ökonomen heben hervor, dass das BIP im Krieg wenig über die wahre Wirtschaftslage aussagt: Panzer, Sturmgewehre und Raketen landen nicht auf dem freien Markt. Vom sanktionsbedingten Mangel an Hochtechnologie auch in diesem Bereich zeugt, dass Russland Drohnen in Iran kauft. Finster sind die Perspektiven für Gazprom, Russlands Gasexportmonopolisten. Moskau hatte auf „General Frost“ gesetzt, einen kalten Winter mit hohem Gasverbrauch, um die EU zum Einlenken bei den Sanktionen zu bewegen. Die Stimmung ist schlecht, die Lage ist es auch, und darunter leiden nicht nur Fische im Einkaufszentrum.

Immobilien können Freude machen, wenn sie einen Lebenstraum verwirklichen oder wenn sie deutlich an Wert gewinnen wie in den vergangenen zehn Jahren. Sie können aber auch Ärger bereiten. Zum Beispiel wenn sie vererbt werden oder im Scheidungsfall. Dann wird aus dem schönen Haus schnell ein Streitobjekt. Jeder will es haben, und wer es nicht bekommt, fühlt sich als Verlierer. Dyrk Scherff, Redakteur im Ressort „Wert“ der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung, hat recherchiert, was man zu solchen Fällen wissen muss. Denn Streit lässt sich vermeiden oder zumindest in vernünftige Bahnen lenken. Für Erbschaften und Scheidungen gibt es dabei unterschiedliche Empfehlungen.

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Große Erfahrung hat damit Gerhart Flothow. Er ist in Mainz Mediator für Immobilienstreitigkeiten und versucht, zwischen Erben und Eheleuten in Scheidung zu vermitteln, um Gerichtsverfahren zu vermeiden. Für Erbfälle findet Flothow mit am wichtigsten, dass die Eltern noch zu Lebzeiten die Erbaufteilung mit den Kindern besprechen. Und: Das Haus ist manchmal nur vermeintlich ein Juwel. Denn vergessen wird oft, dass das Elternhaus im fortgeschrittenen Alter hohe Instandhaltungsaufwendungen erfordert. Dann sind eben ein neues Dach und eine neue Heizung fällig. Solche Kosten sind bei der Berechnung eines Ausgleichs für die anderen Kinder gegenzurechnen. Bei Scheidungen gilt es, einen kühlen Kopf zu bewahren, auch wenn es schwerfällt: Ein übereilter Verkauf ist oft die schlechteste Lösung, jedenfalls finanziell.

Bleiben wir beim Thema Immobilien, denn unser Finanzfachmann Volker Looman hat sich in dieser Woche mit der Frage beschäftigt, was es zu beachten gibt, wenn man eine Kapitalgesellschaft gründet, um als Immobilienbesitzer Steuern zu sparen. Genauer: Er beschreibt, warum das keine gute Idee ist und sogar gefährlich werden kann. Seine Berechnungen sind aufschlussreich: Die Differenz der Steuervorteile löst sich in Luft auf, wenn die jährlichen Überschüsse ausgeschüttet werden. Wenn sie angesammelt werden, weil das Geld nicht benötigt wird, ist der Vorsprung der GmbH so gering, dass sich die Gründung der Gesellschaft nicht lohnt. Gefährlich wird die GmbH, wenn während der Vermietung einzelne Objekte verkauft werden, und richtig zur Sache geht es, wenn die GmbH zu gegebener Zeit aufgelöst wird, weil der Vermieter neue Ziele verfolgt. Dann fließen erhebliche Teile des Vermögens in die Staatskasse.

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Ihnen ein schönes Wochenende und viele Grüße

Ihr Carsten Knop
Herausgeber
Frankfurter Allgemeine Zeitung

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