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# Schweizer Finanzaufsicht verlängert Meldevorgaben für Krypto-Transaktionen

“ Schweizer Finanzaufsicht verlängert Meldevorgaben für Krypto-Transaktionen „

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) hat angekündigt, eine Verordnung zur Bekämpfung von Geldwäsche zu erweitern, die eine Identitätsprüfung für die Meldung bestimmter Krypto-Transaktionen vorschreibt.

In einer Mitteilung vom 2. November erklärte die Schweizer Finanzaufsicht, sie werde einen Schwellenwert von 1.000 Schweizer Franken für Transaktionen von virtuellen Währungen mit Bargeld oder „anderen anonymen Zahlungsmitteln“ festlegen. Laut der FINMA hat die Aufsichtsbehörde die Anpassung in Übereinstimmung mit dem Anti-Geldwäschegesetz und der Verordnung zur Bekämpfung von Geldwäsche der Regierung vorgenommen.

„Die FINMA erhielt zahlreiche Rückmeldungen im Hinblick auf die Festlegung des Schwellenwerts für Transaktionen mit virtuellen Währungen“, so die Aufsichtsbehörde. „Angesichts der Risiken und der jüngsten Missbrauchsfälle hält die FINMA daran fest, dass technische Maßnahmen notwendig sind, um zu verhindern, dass der Schwellenwert von 1000 Franken für verknüpfte Transaktionen innerhalb von 30 Tagen überschritten wird.“

Die Schweizer Finanzaufsichtsbehörde hat im Januar 2020 als Reaktion auf „erhöhte Geldwäscherisiken“ bei Kryptowährungen die Meldeschwelle für nicht identifizierte Transaktionen mit virtuellen Währungen von 5.000 auf 1.000 CHF reduziert. Die FINMA will die angepasste Verordnung und Regulierung, die im Januar 2023 in Kraft treten sollen, verlängern.

Die Schweizer Stadt Lugano hat am 28. Oktober die Krypto-Konferenz Plan B veranstaltet, wo die Regierung ein wirtschaftliches Kooperationsabkommen mit El Salvador bekannt gab. Das Land will eine physische Präsenz in der Region einrichten, die von einigen als „Bitcoin-Botschaft“ bezeichnet wird. Cointelegraph berichtete bereits, dass lokale Krypto-Enthusiasten in Lugano Zahlungen über das Lightning Network und mit Krypto-Assets demonstriert haben.

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