# SEC verklagt Coinbase: Angebot von unregistrierten Wertpapieren
In der Klage behauptet die SEC, dass Coinbase nie als Broker, nationale Wertpapierbörse oder Clearingstelle registriert war und damit gegen die Offenlegungsvorschriften für Wertpapiermärkte verstoßen habe. Die SEC sagt, dass mehrere von der Kryptobörse angebotene Token wie Solana (SOL), Cardano (ADA), Polygon (MATIC), Filecoin (FIL), SAND, AXS, CHZ, FLOW, ICP, NEAR, VGX, DASH und NEXO Wertpapiere seien.
Die SEC behauptete außerdem, das Staking-Programm von Coinbase umfasse fünf Krypto-Vermögenswerte, wodurch das Staking-Programm einen Investitionsvertrag darstelle und damit ein Wertpapier sei. Coinbase hat bereits vorher einen Streit mit der SEC im Zusammenhang mit Staking gehabt. Die Börse sagt, seine Staking-Produkte seien nicht als Wertpapiere zu betrachten.
Die Klage der SEC gegen Coinbase folgt auf eine SEC-Klage nur einen Tag zuvor gegen Binance wegen Verletzung des Wertpapierrechts und Vermischung von Kundengeldern.
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