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#Serienvergewaltiger muss 14 Jahre ins Gefängnis

Serienvergewaltiger muss 14 Jahre ins Gefängnis

Der Serienvergewaltiger, der im vergangenen Sommer in nur gut einem Monat in den Wäldern vor allem im Südwesten Berlins sieben junge Frauen brutal überfallen hat, muss für 14 Jahre ins Gefängnis. Außerdem verhängte das Landgericht Berlin in seinem Urteil am Montag die Sicherungsverwahrung für den 30 Jahre alten Serben, was bedeutet, dass der Mann auch nach Verbüßung der Strafe nur wieder frei kommt, wenn er nicht mehr als gefährlich gilt. Damit folgten die Richter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. „Natürlich ist das hoch“, sagte der Vorsitzende Richter bei seiner mündlichen Urteilsbegründung, das ungewöhnlich hohe Strafmaß sei aber „erforderlich“. Ohne das umfassende Geständnis des Angeklagten hätte man sogar die Höchststrafe von 15 Jahren verhängt.

Julia Schaaf

Julia Schaaf

Redakteurin im Ressort „Leben“ der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.

Dem Urteil zufolge vergewaltigte Sinisa K. viele der Frauen mehrfach und in verschiedenen Positionen. Die Übergriffe zogen sich teilweise bis zu drei Stunden lang hin und gingen laut Gericht immer mit zum Teil beträchtlicher körperlicher Gewalt einher. Der Richter attestierte Sinisa K. ein „sehr gezieltes, überlegtes und und kontrolliertes Vorgehen“. Die Tatfolgen für die geschädigten Frauen seien teilweise erheblich. Der Angeklagte verfolgte die Urteilsverkündung mit gesenktem Kopf, die Stirn in den Hand gestützt, sodass man sein Gesicht nicht sehen konnte. Zwei der betroffenen Frauen verfolgten die Urteilsverkündung vom Zuschauerraum aus.

Der erste Übergriff traf eine Vierzehnjährige

Der Richter erinnerte daran, dass die Tatserie im vergangenen Sommer die Bevölkerung im Südwesten Berlins in Angst und Schrecken versetzt und große Verunsicherung hervorgerufen hatte. Auch auf die einzelnen Taten ging er ein: Der erste Übergriff am 12. Juni traf eine Vierzehnjährige, die im Grunewald mit dem Rad auf dem Heimweg war. „Die Vergewaltigung durch den Angeklagten war ihre erste sexuelle Erfahrung überhaupt“, sagte der Richter.

Bei der zweiten Tat nur drei Tage später zwang er eine 20 Jahre alte Frau zum Geschlechtsverkehr, obwohl diese ihn angefleht habe, es bei anderen sexuellen Handlungen zu belassen. Im dritten Fall, betroffen war eine 23-Jährige, dauerte das Geschehen zwei bis drei Stunden, ein Versuch der Frau zu fliehen misslang. Im vierten Fall blieb es beim Versuch einer Vergewaltigung, weil die 18-Jährige um Hilfe rief, als sie in der Nähe des Tatortes ein Zelt bemerkte, in dem sich dann tatsächlich ein Obdachloser regte.

Im fünften Fall hatte Sinisa K., der laut Gericht ansonsten keine „exzessive Gewalt“ anwandte, sondern „die Gewalt, die nötig war“, um seine Ziele zu erreichen, einen Wutausbruch: Er schlug einer 27-Jährigen dreimal den Kopf auf einen Baumstamm. Bei seiner sechsten Attacke vergewaltigte Sinisa K. eine damals 20 Jahre alte Radfahrerin, die laut Gericht bis heute unter Panikattacken leidet. „Sie hat insgesamt das Vertrauen verloren“, sagte der Richter. Nach der siebten Tat zu Lasten einer 20 Jahre alten Joggerin wurde der Serientäter am 14. Juli südlich von Berlin festgenommen.

„Welche Faktoren letztendlich der Auslöser waren, diese Taten zu begehen, ist gänzlich unbekannt“, sagte der Richter. Aber nicht mal das Wissen, dass er nach seiner zweiten Tat beinahe von der Polizei gefasst worden wäre und danach mit Hochdruck nach ihm gefahndet wurde, habe ihn von weiteren Verbrechen abgeschreckt. Der gelernte Elektromechaniker war im Sommer nicht nur Vater eines etwa achtjährigen Sohnes, seine aktuelle Freundin in Serbien war schwanger von ihm.

Die Verhängung der Sicherungsverwahrung begründete das Gericht unter anderem mit dem Hinweis auf eine „ganz gleichartigen Tat“ in Serbien zu Lasten eines 15 Jahre alten Mädchens im Jahr 2012, für die Sinisa K. rund fünf Jahre Haft in seinem Heimatland verbüßt hatte. Im Zeitraum der Berliner Taten habe er Vergewaltigungspornographie konsumiert. Sinisa K. sei „offensichtlich hochgradig ansprechbar für erzwungenen Sexualverkehr, und das macht ihn besonders gefährlich“, sagte der Vorsitzende. Vermutlich gehe es ihm nicht nur um die Befriedigung seiner Sexualität, sondern auch um „Macht, Dominanz und Beherrschung“.

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