#So beurteilt ein Gericht eine Straßenblockade per Kletterseil

So beurteilt ein Gericht eine Straßenblockade per Kletterseil

Der Prozess läuft am Montag kaum eine Viertelstunde, da wird er schon unterbrochen. Der Richter, der Staatsanwalt, die Angeklagte und ihr Verteidiger haben kurz davor Videos angesehen, die am 26. Oktober 2020 aufgenommen wurden. Eine Brücke über der Autobahn 661 in Frankfurt-Oberrad ist darauf zu sehen. Man sieht zwei Menschen, die dort an Kletterseilen an der Brücke hängen, sieht ein Transparent. Und man sieht eine Person, die festgenommen wurde, sieht, wie ein Polizist ihr Gesicht in Richtung Kamera dreht.

Der Richter sagt, dass er davon überzeugt sei, dass die Festgenommene in dem Video die Angeklagte Sarah K. sei. Ihr Verteidiger hält das für unzulässig und stellt einen Befangenheitsantrag. Er befürchtet, dass seine Mandantin kein faires Verfahren erwarten kann, wenn der Richter schon zu Prozessbeginn davon ausgeht, dass sie die Person in dem Video ist.

Sarah K., Jahrgang 1996, die Nickelbrille und halblanges Haar trägt, die einen Schal mit Paisley-Muster übergeworfen hat und angibt, zuletzt als Saisonarbeiterin gearbeitet zu haben, werden von der Staatsanwaltschaft Nötigung in einem besonders schweren Fall und Verstöße gegen das Versammlungsrecht vorgeworfen. Sie soll sich an einer illegalen Protestaktion gegen den Ausbau der Autobahn 49 durch den Dannenröder Forst beteiligt haben.

Massiver Eingriff in den Straßenverkehr

Auf drei verschiedenen Brücken, an der A 3, der A 5 und der A 661, haben sich in den Morgenstunden des 26. Oktobers 2020 Aktivisten der Waldbesetzerszene abgeseilt. Dadurch entstanden kilometerlange Staus. An der A 661 stand der Verkehr mehr als drei Stunden still. „Nehmt ihr uns den Wald, dann nehmen wir uns die Straßen“: So hatten die radikalen Klimaschützer ihre Aktion begründet, so stand es auf ihrem Banner. Für diese Form des Protests ernteten sie großes Unverständnis – vor allem weil es bei einer Blockade kurz zuvor bereits zu einem Unfall gekommen war.

Erst am Nachmittag, der Befangenheitsantrag ist mittlerweile abgelehnt, wird der Prozess fortgesetzt. Der Polizist, der damals den Einsatz leitete, sagt aus. Eine Sperrung der Autobahn, sagt er, sei unvermeidlich gewesen, zu groß waren die Gefahren für die Autofahrer, aber auch für die Aktivisten. Aus dem Dannenröder Forst kam ein sogenanntes Höheninterventionsteam zu der Brücke: Polizisten, die speziell für Einsätze gegen kletternde Aktivisten ausgebildet sind. Als sie die Angeseilten von der Brücke holten, leisteten diese keinen Widerstand. Doch die Aktivisten hatten sich, damit man sie nicht identifizieren kann, die Gesichter bemalt und Fingerkuppen überklebt. Sarah K. kam für fünf Wochen in Untersuchungshaft. Erst dann gab sie ihre Identität preis.

Der Staatsanwalt fordert eine Gefängnisstrafe auf Bewährung, ihr Verteidiger plädiert für einen Freispruch. Das Urteil des Richters liegt dazwischen: Er verurteilt Sarah K. zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen. Die Aktion sei zwar „ein massiver Eingriff“ in den Straßenverkehr gewesen, einen besonders schweren Fall der Nötigung aber sieht er nicht. „Dass man auf der Autobahn in einen Stau gerät, damit muss jeder rechnen“, sagt er.

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