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#So läuft die Volkszählung 2022 ab

„So läuft die Volkszählung 2022 ab“

An diesem Sonntag beginnt der Zensus 2022. Wer für die große Volksbefragung stichprobenartig ausgewählt wurde, wird per Post darüber informiert. Aber ist es Pflicht, daran teilzunehmen – und was ist der Zensus überhaupt? Hier kommen die Antworten auf die häufigsten Fragen.

Was versteht man unter Zensus?

Zensus ist das fachsprachliche Wort für Volkszählung, also eine Art Inventur des Landes. Ab dem 15. Mai 2022 befragen die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder bundesweit mehr als 30 Millionen Bürgerinnen und Bürger, um zu erfahren, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Bis Mitte August sollen die Befragungen abgeschlossen sein. Die Ergebnisse des Zensus 2022 sind dann voraussichtlich ab Ende 2023 verfügbar.

Warum gibt es Volkszählungen?

Politische Entscheidungen in Bund, Ländern, Städten und Gemeinden werden meist anhand von Bevölkerungs- und Wohnungszahlen getroffen. Diese sollten dafür möglichst aktuell sein. Also ist es das Ziel von Volkszählungen, eine verlässliche Planungsgrundlage für politische und wirtschaftliche Entscheidungen zu schaffen. So werden beispielsweise Wahlkreise auf Basis dieser Daten eingeteilt.

Mit dem Zensus soll die genaue Bevölkerungszahl ermittelt werden. Damit können Ungenauigkeiten in den Melderegistern behoben werden. Beim jüngsten Zensus 2011 hatte sich zum Beispiel herausgestellt, dass in vielen Städten und Gemeinden weniger Menschen leben, als man angenommen hatte. Da die Höhe von Zahlungen aus dem Finanzausgleich an der Bevölkerungszahl gemessen wird, hatte das teils schmerzhafte finanzielle Konsequenzen für die Orte.

Ist der Zensus Pflicht?

Ja. Die Europäische Union verpflichtet mit der EU-Verordnung 763/2008 alle Mitgliedstaaten dazu, anhand festgelegter Kriterien ihre Bevölkerung zu erfassen. So ist es möglich, die jeweiligen Ergebnisse miteinander zu vergleichen. In Deutschland ist das Zensusgesetz am 3. Dezember 2019 in Kraft getreten. Es legt beispielsweise fest, welche Daten erhoben werden sollen.

Auch die Teilnahme am Zensus ist Pflicht. Nach dem Zensusgesetz 2022 sind die ausgewählten Bürger auskunftspflichtig. Man darf die Teilnahme nicht verweigern – ansonsten droht laut Bundesamt ein Bußgeld.

Wie läuft der Zensus ab?

Der diesjährige Zensus ist wie der vergangene im Jahr 2011 ein sogenannter registergestützter Zensus. Das bedeutet, dass bereits vorhandene Daten verwendet werden – wie beispielsweise Meldedaten aus den Registern der öffentlichen Verwaltungen. Diese Daten sind insgesamt aber nicht sehr präzise und aktuell, deshalb wird auf die reine Auszählung der Melderegister verzichtet.

Grund dafür ist, dass Gemeinden darauf angewiesen sind, über Änderungen in der Bevölkerung informiert zu werden – etwa über Geburten und Sterbefälle, aber auch Änderungen beim Wohnsitz. Und das ist nicht immer der Fall. So kommt es vor, dass eine Person zwar im Melderegister existiert, am angegebenen Wohnort aber nicht mehr lebt. Umgekehrt kann es sein, dass eine Person in einem Ort lebt, aber unter dieser Anschrift nicht im Melderegister steht.

Diese Karteileichen und Fehlbestände sollen nicht in den Zensus einfließen. Darum läuft der Zensus so ab: Alle Meldedaten werden an die amtliche Statistik übermittelt. Dort werden sie unter strengen Datenschutzvorgaben in einem Bereich zusammengeführt. Zudem werden knapp zehn Prozent der Bevölkerung – etwa 10,3 Millionen Menschen – in einem kurzen Interview befragt. Diese Stichprobenbefragung dient auch dazu, Daten zu erheben, die nicht in den Registern vorliegen, wie beispielsweise Angaben zum Bildungsweg oder zum Beruf.

Da es für Wohnungen und Gebäude keine flächendeckenden Register gibt, werden etwa 17,5 Millionen Haus- und Wohnungseigentümer per Post befragt. Eine weitere Befragung betrifft Wohnheime (beispielsweise Studierendenwohnheime) und Gemeinschaftsunterkünfte (wie Alten- und Pflegeheime oder Kinder- und Jugendheime). Erfahrungsgemäß sind die Register dort besonders ungenau, weil es häufig zu Umzügen kommt. Auf diese Weise soll der registergestützte Zensus verlässliche Ergebnisse liefern, obwohl nicht alle Bundesbürger befragt werden.

Wer führt den Zensus durch?

Das Statistische Bundesamt und die statistischen Ämter der Länder sind verantwortlich für den Zensus. Sie bereiten die Befragung vor, koordinieren die Durchführung und behalten die Qualitätsstandards im Auge. Das Statistische Bundesamt ist für den Empfang, die Aufbereitung und Haltung der Daten zuständig.

Die Ämter der Länder sind für die Befragungen in ihrem jeweiligen Bundesland zuständig. Sie erheben die Daten für die Gebäude- und Wohnungszählung und kümmern sich darum, dass Erhebungsstellen in allen Kommunen eingerichtet werden. Diese wiederum werben Erhebungsbeauftragte an und koordinieren die Befragung der Menschen vor Ort.

Wer wird beim Zensus befragt?

Gut zehn Prozent der Deutschen – das sind etwa 10,3 Millionen zufällig ausgewählte Menschen – werden unter anderem zu Name, Geschlecht, Familienstand und Staatsangehörigkeit befragt.

Wie läuft die Befragung ab und was wird gefragt?

Bundesweit werden rund 100.000 Erhebungsbeauftragte im Einsatz sein. Zu einem vorher angekündigten Termin kommt der jeweilige Interviewer zu den zuvor zufällig ausgewählten Personen. Dann werden Fragen zu den Personen im Haushalt – etwa zu Namen, Geschlecht und Familienstand – gestellt. Das Ganze dauert fünf bis zehn Minuten. So soll die Bevölkerungszahl festgestellt werden.

Bei 400.000 der insgesamt etwa 10,3 Millionen befragten Menschen wird das kurze persönliche Interview zu einem späteren Zeitpunkt wiederholt.

Außerdem gibt es für drei Viertel der Befragten einen erweiterten Fragebogen. Dabei werden etwa Daten zum Schulabschluss oder Beruf erhoben. Diese Befragung dauert dann noch einmal weitere zehn bis 15 Minuten. Befragte können diese Fragen direkt im persönlichen Gespräch beantworten, einen Papier-Fragebogen ausfüllen oder sich später durch einen Online-Fragebogen klicken.

Personenbezogene Angaben wie Name und Geburtsdatum werden mit den Melderegisterdaten abgeglichen, um die Über- und Untererfassungen der Melderegister und die Bevölkerungszahlen für Deutschland und für einzelne Gemeinden festzustellen. Diese sensiblen Daten würden aber frühestmöglich von den Auswertungsmerkmalen getrennt und gelöscht, heißt es vom Statistischen Bundesamt.

Bei der Gebäude- und Wohnungszählung finden keine persönlichen Interviews statt. Die Eigentümer sowie Verwaltungen von Wohnraum erhalten zum Stichtag einen Brief mit Online-Zugangsdaten. Dort beantworten sie Fragen zu Wohnungsgröße, zum Baujahr, zu möglichem Leerstand und dessen Gründen, zur Nettokaltmiete, zur Heizungsart und zum Energieträger der Wohnimmobilie. Die Ergebnisse sollen als Datengrundlage dafür dienen, Probleme wie beispielsweise den Wohnungsmangel oder die energetische Sanierung anzugehen.

Außerdem werden bei der Gebäude- und Wohnungszählung Name und Vorname zweier Mieterinnen oder Mieter erfragt. So werden Personen ihren Wohnhaushalten zugeordnet. Damit kann abgeleitet werden, wie viele Quadratmeter Wohnfläche eine Person oder eine mehrköpfige Familie im Durchschnitt zur Verfügung hat.

So sehen die Muster-Personenfragebogen zur Haushaltsbefragung im Zensus 2022 aus.


So sehen die Muster-Personenfragebogen zur Haushaltsbefragung im Zensus 2022 aus.
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Bild: dpa

Wie steht es um den Datenschutz beim Zensus?

Das Statistische Bundesamt betont, dass Vorgaben zum Datenschutz aus dem Bundesstatistikgesetz und der Datenschutzgrundverordnung höchste Priorität haben. Alle Mitarbeiter der statistischen Ämter und alle Erhebungsbeauftragten unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht. Daten werden demnach nicht an Behörden außerhalb der amtlichen Statistik weitergegeben und nur anonymisiert ausgewertet. Die personenbezogenen Daten sollen zum frühestmöglichen Zeitpunkt gelöscht werden. Veröffentlicht werden später nur zusammengefasste Ergebnisse, die keine Rückschlüsse auf einzelne Personen, Haushalte oder Gebäude zulassen.

Was ist der Unterschied von Zensus und Mikrozensus?

Der Begriff Mikrozensus bedeutet „kleine Volkszählung“. Dabei handelt es sich um eine jährliche statistische Erhebung, bei der jedes Jahr ein Prozent der Haushalte befragt wird. Der Mikrozensus hat erstmals 1957 stattgefunden. Im Mikrozensus werden, verglichen mit dem Zensus, detailliertere Fragen gestellt, wie etwa zu einzelnen Berufsgruppen und Familienstrukturen. Das Ziel des Mikrozensus ist es, Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung in Deutschland zu erheben.

Im Gegensatz zum Zensus ermöglicht der Mikrozensus genauere Informationen über wichtige Veränderungen in Wirtschaft und Gesellschaft. In diesen kurzen Zeitabständen können die Veränderungen der Daten schneller ermittelt und dadurch die Datenlücken zwischen den großen Volkszählungen gefüllt werden.

Wie häufig findet der Zensus statt?

Die Europäische Union verpflichtet ihre Mitgliedstaaten dazu, alle zehn Jahre einen Zensus durchzuführen. Turnusgemäß wäre dies in Deutschland 2021 der Fall gewesen, wegen der Corona-Pandemie wurde der Zensus aber auf das Jahr 2022 verschoben.

Wie kann ich offizielle Erhebungsbeauftragte von Kriminellen unterscheiden?

Leider nutzen auch immer wieder Kriminelle die Zensus-Befragungen für ihre Machenschaften und geben sich als Erhebungsbeauftragte aus. Darum sollte man darauf achten, dass sich die Interviewer etwa eine Woche vor der Erhebung schriftlich angekündigt haben. Zudem haben Erhebungsbeauftragte einen entsprechenden Ausweis dabei. Sie müssen außerdem nicht in die Wohnung gelassen werden. Die Befragung kann auch an, beziehungsweise vor der Tür geschehen.

Wenn nach Einkommen, Religion, Bankinformationen, Ausweisdokumenten, Passwörtern, Unterschriften oder Impfstatus gefragt wird, sollten die Befragten misstrauisch werden, denn darüber dürfen keine Daten erhoben werden. Hat man Zweifel, sollte man die Polizei oder das zuständige Landesamt für Statistik kontaktieren.

Wie die offiziellen Fragebogen aussehen, kann man sich auf der Website des Zensus unter www.zensus2022.de anschauen.

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