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#Das ändert sich ab dem 1. Juli für Millionen Deutsche




Wer Rente bezieht, muss sich ab 1. Juli 2023 auf einige Änderungen einstellen. Welche das sind, erfahren Sie im Artikel.

Zum 1. Juli 2023 kommen auf Rentnerinnen und Rentner in Deutschland einige Änderungen zu. Bereits zum Anfang des Jahres wurde die Hinzuverdienstgrenze für Rentner abgeschafft, nun folgen ein paar weitere Anpassungen. Welche das sind, lesen Sie im Artikel.

Was gibt es Neues bei der Rente 2023?

Bei der Rente gibt es in diesem Jahr einige Änderungen. Nachfolgend haben wir diese für sie zusammengefasst.

1. Rentenerhöhung kommt im Juli 2023

Die Rente steigt immer wieder. Dieses Jahr ist es am 1. Juli soweit, allerdings unterscheiden sich die Erhöhungen zwischen Ost- und Westdeutschland. Bei Rentnern im Westen des Landes steigt die Rente um 4,39 Prozent, im Osten sind es 5,86 Prozent mehr.

Beispiel:

Im Durchschnitt lag die Rente 2021 bei Frauen im Westen bei 809 Euro und bei Männern bei 1218 Euro. Im Osten bekamen Renterninnen hingehen durchschnittlich 1070 Euro und Rentner 1141 Euro für den Ruhestand, wie aus Zahlen der Deutschen Rentenversicherun hervorgeht. Wer also eine Rente von 2000 Euro haben möchte, muss dafür sein Leben lang überdurchschnittlich verdienen.

Nach der Erhöhung würde die durchschnittliche Rente bei den Frauen im Westen auf rund 844,52 Euro klettern und bei den Männern auf 1271,47 Euro. In Ostdeutschland erhöht sich dann die Rente im Schnitt bei Frauen auf 1132,70 Euro und bei Männern auf 1207,86 Euro.

Das obige Beispiel wurde mit der Durchschnittsrente berechnet. Da die Rente aber individuell ist und jeder Mensch im Alter unterschiedlich viel Geld zur Verfügung hat, kann der Rententabelle genau entnommen werden, wie sich die Erhöhung auf ihre persönliche Rente auswirkt. Zu beachten ist, dass es sich dabei im Bruttorenten handelt. Darauf müssen noch Steuern und Abgaben gezahlt werden.

Wichtig zu wissen: Die Rentenerhöhung gilt nicht für alle Rentner – manche gehen somit leer aus.

2. Wert der Rentenpunkte steigt 2023

Rentenpunkte oder auch Entgeltpunkte genannt, entscheiden darüber, wie viel Rente man im Alter bekommt. Durch die sogenannte Rentenformel lässt sich das ausrechnen. Ein Entgeltpunkt pro Jahr, bekommt eine Person, deren Einkommen genau der Höhe des Durchschnittsentgeltes aller Versicherten eines Jahres entspricht. Im Jahr 2023 liegt das durchschnittliche Einkommen bei 43.142 Euro.

Ab 1. Juli steigt ein Rentenpunkt bundesweit erstmals auf den gleichen Wert und beträgt dann 37,60 Euro. Vorher lag er laut Deutscher Rentenversicherung im Westen bei 36,02 Euro und im Osten bei 35,52 Euro.

Die Rentenformel sieht so aus:

Entgeltpunkte x Zugangsfaktor x aktueller Rentenwert x Rentenfaktor = Rente pro Monat (brutto)

Entgeltpunkte: Hier wird das persönliche Jahreseinkommen durch das durchschnittliche Jahreseinkommen aller Versicherten in Deutschland geteilt. Personen, die genau in diesem Schnitt liegt, bekommen pro Jahr einen Entgeltpunkt. Wer darunter liegt, weniger, wer darüber, mehr.

Zugangsfaktor: Beim Zugangsfaktor geht es um die Zu- und Abschläge bei der Rentenberechnung. Personen, die früher in Rente gehen, müssen mit Abschlägen rechnen. Versicherte, die die Altersgrenze erreicht haben, aber erst später in Rente gehen, bekommen Zuschläge, das können um die 100 Euro sein. Wer genau zum Zeitpunkt der Regelaltersgrenze den Ruhestand antritt, hat den Wert 1,00.

Aktueller Rentenwert: Der Rentenwert entspricht einem Entgeltpunkt. Dieser ändert sich immer wieder. Ab Juli beträgt er laut Deutscher Rentenversicherung bundesweit 37,60 Euro.

Rentenfaktor: Beim Rentenfaktor ist die Art der Rente entscheident. Altersrenten und Erwerbsminderungsrenten haben den Wert 1,0. Bei Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung beträgt er 0,5.

3. Rentner können durch Rentenerhöhung 2023 erstmals steuerpflichtig werden

Um die Rente ranken sich viele Irrtümer und Mythen. So müssen auch Rentner eine Steuererklärung abgeben, sonst drohen Strafen. Wie viel Rente man haben darf, ohne Steuern zahlen zu müssen, lässt sich ermitteln.

Dabei wichtig ist der sogenannte Grundfreibetrag, dieser liegt 2023 bei 10.908 Euro. Einkommen, die darunter liegen, sind steuerfrei. Zum Einkommen zählen neben dem normalen Gehalt unter anderem auch die Rente, Mieten, Zinsgutschriften und Dividenden. Wenn Rentner nun durch die Rentenerhöhung mehr Geld ausbezahlt bekommen, kann es sein, dass sie über den Grundfreibetrag kommen und dann Steuern zahlen müssen.

Dafür soll die Doppelbesteuerung der Rente wegfallen. Einige Jahrgänge profitieren besonders davon. Die Tabelle zeigt, wie viel Prozent der Rente versteuert werden muss. Dabei ist nicht jeder von der Doppelbesteuerung betroffen. Wer feststellt, dass ihn die Doppelbesteuerung doch betrifft, kann eine Rückzahlung in die Wege leiten.

4. Höherer Freibetrag beim Hinzuverdienst von Witwen-, Witwer- oder Erziehungsrente

Ab dem 1. Juli steigt die der Freibetrag für den Hinzuverdienst bei der gesetzlichen Witwenrente, Witwerrente und Erziehungsrente. Ab diesem Zeitpunkt liegt er laut Focus bundesweit bei 992,64 Euro. Vorher konnten Betroffene in Westdeutschland 950,93 Euro dazuverdienen und in Ostdeutschland 937,73 Euro. Wichtig zu wissen: Wer Grundsicherung bezieht, muss auch beim Hinzuverdienst aufpassen.

Außerdem erhöht sich die Hinzuverdienst-Grenze bei Beziehern einer Hinterbliebenenrente, die ein oder mehrere Kinder mit einem Anspruch auf Waisenrente erziehen um 210,56 Euro für jedes Kind. Hier lagen die Beträge im Westen bei 201,71 Euro und im Osten bei 198,91 Euro.

Übrigens: Die Rente muss beantragt werden. Dafür braucht man die Rentenversicherungsnummer. Wie viel Rente man einmal bekommt, kann man in einem neuen Online-Portal einsehen. Wer allerdings nie gearbeitet hat, merkt das auch bei der Rente. Das betrifft auch Hausfrauen, obwohl diese sich noch die Kindererziehungszeiten zur Rente anrechnen lassen können.

Wann man genau in Rente gehen kann, hängt von mehreren Faktoren ab. Für manche ist das schon mit 63 Jahren möglich, obwohl immer wieder darüber diskutiert wird, die Rente mit 63 abzuschaffen. Andere können erst nach 45 Beitragsjahren in Rente gehen. Wer nicht so lange warten möchte, kann auch die Altersteilzeit mit 55 Jahren wählen.

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