#Staat schafft Klarheit: Heizungstausch nicht zulasten der Bürger
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Das Gebäudeenergiegesetz sorgte für Aufsehen in den Medien. Große Unsicherheit machte sich unter Bauherren und Hausbesitzern breit, was das kommende Verbot von Heizungen mit weniger als 65 Prozent erneuerbaren Energien bedeuten würde. Die Koalition hat in der Zwischenzeit einen Kompromiss für den Heizungstausch ausgearbeitet, der für mehr Klarheit und Sicherheit unter der Bevölkerung sorgen soll.
Diese Regeln gelten fortan für den Heizungstausch
Ab dem 1. Januar 2024 greift die Regelung, dass neu eingebaute Heizungen mit bis zu 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Diese Äußerung sorgte bereits für große Unsicherheiten sowie die Befürchtung um hohe Investitionskosten, die auf die Bevölkerung zukommen würden. „Niemand muss eine funktionierende Gas– und Ölheizung austauschen“, versicherte Bundesminister Robert Habeck in der ARD-Sendung „Bericht aus Berlin“.
Vielmehr gelte bei der Regelung, dass man in einem selbst genutzten Wohneigentum mit den Heizungen so lange weitermachen könne, wie man wolle. Infolge des Kompromisses wird also auf die ursprünglich angedachte Austauschpflicht für funktionierende Öl- und Gasheizungen verzichtet. Sollte eine alte Heizung nach 2024 irreparabel beschädigt werden, dürfte man kurzfristig wieder einen Öl- oder Gaskessel einbauen. Innerhalb von drei Jahren muss jedoch moderne Technik ergänzt werden, damit die 65-Prozent-Vorgabe erfüllt wird. Ebenso soll es beim Heizungstausch möglich sein, dass eine konventionelle Gasheizung mit einer Wärmepumpe ergänzt wird. Sämtliche an der Umsetzung beteiligten Ministerium (Bau, Finanzen und Wirtschaft) betonten, dass der Fokus dabei auf einer Technologieoffenheit läge.
Viele Systeme sollen möglich sein, um die Anforderungen des neuen Gesetzes zu erfüllen. So kannst du etwa eine Solarthermie nutzen oder auf ein Hybridsystem aus Wärmepumpe und Gasheizung einbauen. Diese Hybridsysteme haben den Vorteil, dass die Wärmepumpe deinen Grundbedarf decken kann, die Gasheizung jedoch an kalten Tagen zusätzlich einspringt. Diese Übergangslösung soll sicherstellen, dass die hohen unerwarteten Investitionskosten niemanden überfordern. Hausbesitzer haben dadurch mehr Möglichkeiten, kurzfristig auf eine Notsituation zu reagieren und Investitionen in ein neues Heizungssystem von langer Hand zu planen.
Sozialschwache von Regelung ausgenommen
Zusätzlich soll eine soziale Staffelung in der Regelung dafür sorgen, dass besonders einkommensschwache Gruppen nicht darunter leiden. Sämtliche Menschen in Sozialtransfers wie Hartz IV oder etwa Wohngeld-Empfänger sind prinzipiell von den neuen Vorschriften ausgenommen. Zusätzlich will man eine umfassende Förderung auf den Weg bringen, damit jene, die wirklich wenig Geld haben und nach dem neuen Gesetz auf eine Wärmepumpe umsteigen müssen, angemessen gefördert werden. Konkrete Fördersummen nannte die Koalition dabei jedoch noch nicht.
Ohne Zweifel ist ein Umstieg zu einer Wärmepumpe eine sinnvolle Investition. Mit einer Einheit Strom kann eine Wärmepumpe bis zu drei Einheiten Wärme erzeugen. Betreibt man die Wärmepumpe zusätzlich durch Strom aus einer eigenen PV-Anlage, spart man nicht nur an Heizkosten, sondern ebenso an Stromkosten. Doch egal wie ideal diese Heizungsform sich auf die eigenen Kosten und die Umwelt auswirkt, die Investitionskosten bleiben hoch. Durch eine staatliche Förderung könnten sich wesentlich mehr Haushalte einen Umstieg auf die effizienten Heizsysteme leisten. Wie gut das neue Gebäudeenergiegesetz greifen kann, wird somit maßgeblich von den bereitgestellten Fördermitteln des Staates abhängen.
Bildquellen
- Staat schafft Klarheit – Heizungstausch nicht zulasten der Bürger: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
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