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#Staatsanwälte stellen Deal mit Angeklagten infrage

„Staatsanwälte stellen Deal mit Angeklagten infrage“

Im Prozess um den Juwelendiebstahl aus dem Grünen Gewölbe am Landgericht Dresden war es am Freitagnachmittag schon weit nach 16 Uhr und der Vorsitzende Richter bereits im Begriff, den Verhandlungstag zu schließen, als sich die Staatsanwaltschaft noch einmal zu Wort meldete. Was folgte, war ein Paukenschlag, mit dem an diesem Prozesstag kaum noch jemand gerechnet hatte, im Gegenteil: Vor Ostern, so hieß es allenthalben, wollte die Strafkammer in der Sache endlich ein Urteil fällen. Die Beweisaufnahme war praktisch abgeschlossen, und in den vergangenen Prozesstagen war es vor allem darum gegangen, anhand zahlreicher Nachfragen die Glaubwürdigkeit der Geständnisse der sechs Angeklagten zu überprüfen.

Stefan Locke

Korrespondent für Sachsen und Thüringen mit Sitz in Dresden.

Den Männern im Alter zwischen 24 und 29 Jahren, die alle der in Teilen schwer kriminellen Berliner Großfamilie Remmo angehören, werden schwerer gemeinschaftlicher Diebstahl sowie schwere Brandstiftung mit Körperverletzung vorgeworfen. Doch es waren vor allem die Art der Befragung sowie die Antworten der Angeklagten, die der Staatsanwaltschaft nun den Kragen platzen ließen. Die Anklage stellte ein halbes Dutzend weitere Beweisanträge, um, wie sie es begründete, zur Sachaufklärung beizutragen, die Glaubwürdigkeit der Geständnisse zu prüfen und letztlich festzustellen, ob die Bedingungen für die Verständigung mit den Angeklagten, den sogenannten Deal, überhaupt noch erfüllt sind.

Die Staatsanwaltschaft selbst sieht das nach Lage der Dinge nicht mehr so, sondern stellte den Deal am Freitag offen infrage. Sollten die Ungereimtheiten nicht ausgeräumt werden, müsse das Gericht die Verständigung aufheben. Letztere beinhaltet Strafrabatt im Gegenzug für, erstens, die Rückgabe der noch vorhandenen Juwelen sowie, zweitens, glaubhafte Geständnisse und, drittens, die Beantwortung von Nachfragen zu dem Einbruch. Die Rückgabe einiger Juwelen hatte vor Weihnachten für großes Aufsehen gesorgt. Damals hatten die Verteidiger des ältesten Angeklagten die Übergabe eines Teils des gestohlenen Schmucks in einer Berliner Anwaltskanzlei arrangiert.

Der Jubel darüber erwies sich jedoch als verfrüht, weil nach wie vor die drei Prunkstücke der Sammlung fehlen und die zurückgegebenen Stücke sämtlich schwer beschädigt und zum Teil unvollständig sind. Der ursprünglich mit knapp 114 Millionen Euro angegebene Schaden liegt dem Freistaat Sachsen zufolge nach dieser Rückgabeaktion deshalb bei immer noch 89 Millionen Euro.

Besonders verärgert zeigten sich die Anklagevertreter am Freitag jedoch abermals über die Art und Weise der Befragung der Angeklagten zu ihren Geständnissen. Nachdem die Verteidiger Nachfragen zunächst nur schriftlich beantworten wollten, war das Gericht – warum auch immer – zu einem Kompromiss gelangt: Die Fragen von Richtern und Staatsanwälten wurden jeweils in Blöcke mit maximal zehn Punkten unterteilt und verlesen, woraufhin die Verteidigung jeweils zwischen 30 und 60 Minuten Zeit bekam, mit ihren Mandanten Antworten darauf vorzubereiten und anschließend zu verlesen.

So waren die vergangenen Prozesstage vor allem von langen Pausen geprägt, die überwiegend sinnlos erschienen, weil die Angeklagten komplett schwiegen und ihre Verteidiger in den meisten Fällen gar keine Antworten gaben. Am Freitag schafften es die Anwälte eines Angeklagten gar, neun von zehn Fragen nicht zu beantworten, wofür sie allerdings 40 Minuten Vorbereitungszeit beanspruchten.

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