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#Starke Präsidien, schwache Fakultäten

Starke Präsidien, schwache Fakultäten

Der Freistaat Bayern plant eine umfassende Reform seiner Hochschulen und Universitäten. In einem Eckpunktepapier für ein bayerisches „Hochschulinnovationsgesetz“ hat er seine Vorstellungen kürzlich konkretisiert. Zum Teil werden Reformen skizziert, die in anderen Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen schon realisiert wurden, etwa der Plan, die Universitäten aus ihrer janusköpfigen Rechtsstellung als Körperschaften des öffentlichen Rechts und zugleich staatlichen Einrichtungen zu entlassen und sie in reine Personal-Körperschaften umzuwandeln. Damit sind die Übertragung der Dienstherrenfähigkeit und die Schaffung eines Globalhaushalts für die Universitäten verbunden, also einschneidende und schwierige Reformen, für die man jedoch Gründe anführen kann.

Das Reformpapier lässt es dabei aber nicht bewenden. Er bläst zum hochschulpolitischen Aufbruch. Passagenweise liest sich das Papier wie Science-Fiction, etwa wenn unter dem Punkt „Forschung“ vom „Vorstoß ins Unbekannte und der Entdeckung von noch nicht Vorstellbarem“ die Rede ist. An anderer Stelle wird wiederum ganz behördensprachlich die „Fruchtbarmachung des bereits Entdeckten“ geplant. Tatsächlich wirkt das Papier wie die lehrbuchartige Umsetzung einer neoliberalen Institutionenkunde von vorgestern. Das bayerische Hochschulrecht soll durch „maximale Verschlankung und Deregulierung“ geprägt sein. Die Aufgaben der Hochschulen sollen nicht mehr Forschung und Lehre, sondern „Forschung, Lehre und Transfer“ sein.

Wie zum Abschied vergegenwärtigt man sich noch einmal das „Ideal der zweckfreien Wissenschaft“, um sodann „zeitgemäß“ zur Realität der unternehmerischen Universität überzugehen: Wissenschaft ist, was Wissen schafft – und zwar sozial, technisch, ökonomisch, ökologisch und kreativ verwertbares Wissen.

Verschiebung der Machtverhältnisse

Die ökonomische Verengung von Hochschulaufgaben ist mit Blick auf die verfassungsrechtlich garantierte Wissenschaftsfreiheit höchst problematisch, denn Forschung und Hochschulen verlieren mit dem neuen „Aufgabenprofil“ ihre Ergebnis- und Zukunftsoffenheit. Die Organisation der Hochschulen, so die Verheißung, soll durch Eigenverantwortung und Eigenständigkeit geprägt sein. Die Hochschulen sollen ihre „interne Governance“ selbst gestalten. Lapidar stellt das Eckpunktepapier fest: „Eine Vorgabe bestimmter Gremienstrukturen existiert nicht mehr.“ Seit dem 14. Jahrhundert setzen sich Universitäten in Mitteleuropa aus Fakultäten zusammen. Die korporative Gliederung wurde bislang immer als Grundlage für ihre Erfolgsgeschichte angesehen. Das soll nun nicht mehr als Leitbild gelten.

Das Pathos der Autonomie verschleiert die Verschiebung der Machtverhältnisse innerhalb der Universität. Die Ausgestaltung der inneren Organisation soll nach dem Reformpapier in erster Linie den Hochschulleitungen obliegen, die in den bayerischen Präsidialverfassungen ohnehin schon übermächtig sind. An ihrer Seite sollen Hochschulräte stehen, die nur zur Hälfte aus Mitgliedern des akademischen Senats bestehen. Die andere Hälfte der Sitze nehmen in dem Papier Personen aus dem öffentlichen Leben und der Wirtschaft ein, die von den Präsidenten selbst nominiert werden. Die Aufgaben der zur Disposition gestellten Gremien (beispielsweise der Fakultäten) sollen die Präsidien und Hochschulräte übernehmen. Dass die Räte in ihrer derzeitigen Verfassung dazu in der Läge wären, ist schwer vorstellbar. Der Aufbau der neuen bayerischen Universität läge also allein in den Händen der Hochschulleitungen.

Hochschulen ohne Partizipation

Dass Universitätspräsidenten an eigenen Unzulänglichkeiten oder Überforderung scheitern können, weiß auch die bayerische Wissenschaftspolitik. Deshalb soll das Wissenschaftsministerium ungeachtet aller Autonomie-Rhetorik das Recht erhalten, einen Präsidenten abzuberufen, wenn dieser seine Amtsführung gröblich verletzt, sich als unwürdig erweist oder seine Tätigkeit nicht mehr ordnungsgemäß ausüben kann. Die Kriterien für die Abberufung sind nur schwer greifbar, was dem Ministerium eine große Deutungsmacht gibt. Unverständlich genug, dass es das geplante Gesetz nicht den Mitgliedern der neuen Universität überlässt, einen Präsidenten zu bremsen und gegebenenfalls abzuwählen.

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