Technologie

#Stiftung Warentest: Wer bei eBay diesen Satz vergisst, haftet 2 Jahre

Stiftung Warentest: Wer bei eBay diesen Satz vergisst, haftet 2 Jahre

Ob das alte Handy, ein Kellerfund oder aussortierte Möbel: Wer Sachen bei eBay verkauft, kann den einen oder anderen Euro dazu verdienen. Der Verkauf kann aber auch viel Ärger bereiten, wie die Stiftung Warentest zeigt. Ein Fehler und du haftest 2 Jahre lang – auch für gebrauchte Dinge.

eBay: Dieser Satz gehört in jede Auktion
Stiftung Warentest: Wer bei einer eBay-Auktion diesen Satz vergisst, haftet 2 JahreBildquelle: eBay/inside digital

Woran viele meist nicht denken: Wer seine alten Sachen bei eBay verkauft, kann sich schnell Ärger einhandeln. Auch Privatverkäufer haften für Mängel. Auch dann, wenn sie diese weder kannten noch erkennen konnten. Zwar hat der Käufer kein Recht auf Umtausch oder Rück­nahme. Machst du bei einer eBay-Auktion aber einen Fehler, bist du zwei Jahre haftbar. Damit nichts schiefgeht, geben die Rechts­experten der Stiftung Warentest einen Tipp.

Stiftung Warentest warnt

„Wer etwas verkauft, muss dafür einstehen, dass die Ware der Beschreibung entspricht“, so die Stiftung Warentest. „Sie muss so gut sein, wie es ein Käufer erwarten darf.“ Deshalb solltest du beim Verkauf von Gegenständen bei eBay die Haftung für versteckte und unbekannte Mängel ausschließen. Lässt sich der Käufer trotz dieser Klausel auf das eBay-Angebot ein, haftest du nur noch dann, wenn du Mängel oder Schäden wissentlich verschwiegen hast. „Wichtig sind beim Haftungsausschluss die richtigen Formulierungen, sonst sind sie nicht gültig“, sagt die Stiftung Warentest in der neuesten Ausgabe der Zeitschrift „Finanztest“.

→ Smartphone bei eBay und Kleinanzeigen kaufen: Diese 5 wichtigen Tipps solltest du kennen

Bei eBay verkaufen: Darauf solltest du achten

Die Experten empfehlen: Wenn Du beim Verkauf gebrauchter Sachen bei eBay nicht für Mängel haften willst, musst du die Sach­mangelhaftung ausschließen. Das machst du mit dem folgenden Satz: „Ich schließe jegliche Sach­mangelhaftung aus.“ Zudem raten die Experten der Stiftung Warentest, in der eBay-Artikelbeschreibung diesen Satz zu ergänzen mit: „Die Haftung auf Schaden­ersatz wegen Verletzungen von Gesundheit, Körper oder Leben und grob fahr­lässiger und/oder vorsätzlicher Verletzungen meiner Pflichten als Verkäufer bleibt uneinge­schränkt.“

Doch Obacht: Vielen Verkäufern bei eBay ist nicht klar, dass das, was sie in die Artikelbeschreibung schreiben, auch stimmen muss. Ist das nicht der Fall, haftest du selbst dann, wenn du die Sach­mangelhaftung ausgeschlossen hast. Dabei gilt jedoch auch: Typische Gebrauchs­spuren sind vollkommen in Ordnung. Zumindest, wenn du bei eBay gebrauchte Gegenstände nicht als neu oder neuwertig anbietest.

Bildquellen

  • eBay: Dieser Satz gehört in jede Auktion: eBay/inside digital

Wenn Ihnen der Artikel gefallen hat, vergessen Sie nicht, ihn mit Ihren Freunden zu teilen. Folgen Sie uns auch in Google News, klicken Sie auf den Stern und wählen Sie uns aus Ihren Favoriten aus.

Wenn Sie an Foren interessiert sind, können Sie Forum.BuradaBiliyorum.Com besuchen.

Wenn Sie weitere Nachrichten lesen möchten, können Sie unsere Technologie kategorie besuchen.

Quelle

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"
Schließen

Please allow ads on our site

Please consider supporting us by disabling your ad blocker!