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#Strengere Gesetze gegen Lärm auf Straße und Schiene




Ob in ländlichen Gegenden oder mitten in der Stadt: Verkehrslärm nervt – und kann krank machen. Seit Jahren fordern die Länder vom Bund strengere Vorgaben. Nun haben sich erneut vier Landesregierungen zusammengeschlossen.

Es ist das Röhren der Motorräder im Schwarzwald, das Heulen landender Flugzeuge rund um Düsseldorf und es sind die quietschenden Güterzüge im Rheintal: Mehrere Bundesländer wollen erneut den Druck auf den Bund erhöhen. Sie fordern ein härteres Durchgreifen und strengere Gesetze, um Menschen vor Verkehrslärm zu schützen, wie aus einer gemeinsamen Erklärung von Vertretern aus Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz hervorgeht.

„Der Bundesverkehrsminister darf das Thema nicht weiter auf die lange Bank schieben“, sagte die baden-württembergische Verkehrsstaatsstaatssekretärin Elke Zimmer am Freitag zum Abschluss des zweitägigen „Lärmkongresses“ in Stuttgart. „Das aktuelle Lärmschutzrecht ist nicht geeignet, die Bevölkerung ausreichend vor Verkehrslärm zu schützen.“ Selbst für schnell umsetzbare Maßnahmen wie Tempo 30 seien die Hürden des Straßenverkehrsrechts zu hoch.

Lärm gilt als Umweltgift. Rund 8,5 Millionen Menschen in Deutschland sind nach Berechnungen des Umweltbundesamts allein an Hauptstraßen gesundheitsgefährdender Lärmverschmutzung ausgesetzt. Weitere 6,4 Millionen leiden unter lautem Schienenverkehr und 850.000 Menschen unter Flugverkehrslärm. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) geht davon aus, dass Umgebungslärm, insbesondere Verkehrslärm in Westeuropa, jährlich für den Verlust von mehr als einer Million gesunder Lebensjahre durch Einschränkungen oder vorzeitige Sterblichkeit verantwortlich ist.

Nordrhein-Westfalens Verkehrsstaatssekretär Viktor Haase (Grüne) forderte „an bestehenden Verkehrswegen anstelle der bisher freiwilligen Leistung der Lärmsanierung mehr Verbindlichkeit“. Die Forschung habe gezeigt, dass die geltenden gesetzlichen Regelungen für Lärmschutz unzureichend seien. Aus Sicht der Staatssekretäre gebe es zudem trotz der gesundheitskritischen Lärmprobleme keinen Rechtsanspruch auf Lärmschutzmaßnahmen an Straßen oder Zugstrecken. Auch sollten die Hürden für Geschwindigkeitsbeschränkungen herabgesetzt werden, fordern die vier Länder. Kein ganz neuer Gedanke: Auch Verbände wie die Deutsche Umwelthilfe fordern vom Bund innerorts Tempo 30 sowie beispielsweise neben Auspuffanlagen auch Lärm-Blitzer und das Verbot besonders lauter Nachrüstschalldämpfer für Motorräder.

Aus Sicht der Länder mangelt es zudem an verbindlichen Schwellenwerten, die am Gesundheitsschutz der Menschen ausgerichtet seien. Es würde demnach bereits das Risiko senken, würden die Schwellenwerte 65 Dezibel bei Tag und 55 Dezibel bei Nacht fest verankert.

Der Wert von 65 Dezibel entspricht etwa einem Fernseher in Zimmerlautstärke, 55 Dezibel gehen etwa von einem Kühlschrank aus. Dem Umweltbundesamt nach sind 2,3 Millionen Menschen in Deutschland ganztags Pegeln von mehr als 65 dB(A) ausgesetzt. Nachts würden 2,6 Millionen Menschen unter Pegeln von mehr als 55 dB(A) leiden. Zum Vergleich: Nach einer Studie ist etwa jedes dritte Motorrad bei der Vorbeifahrt lauter als 90 Dezibel und damit so laut wie ein Presslufthammer oder eine Kreissäge. Dagegen sind nur 13 Prozent der Motorräder leiser als 80 Dezibel, bei den Autos sind dies 32 Prozent.

Neben Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg haben auch Hessen und Rheinland-Pfalz die Erklärung unterzeichnet. Unter anderem heißt es darin weiter, neue Lärmprobleme würden mit den derzeitigen Regelungen nicht verhindert. „Diese Schutzlücken gilt es im Interesse der betroffenen Bürgerinnen und Bürger zu schließen.“

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