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#Stromanbieter mit neuen Regeln: Das ist der Plan gegen hohe Strompreise

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Stromanbieter mit neuen Regeln: Das ist der Plan gegen hohe Strompreise

Was zu viel ist, ist zu viel. Das denkt sich wohl auch die Bundesregierung und plant nach Medienberichten, den Grundversorgern und Discountern engere Regeln zu geben. Sie will so die Verbraucher schützen.

Stromzähler mit Wattstunden-Messer
Bildquelle: Sunshine Studio / Shutterstock.com

Für Kunden mancher Stromanbieter war der Start ins neue Jahr enorm teuer. Da kündigte kurz vor Weihnachten der bisherige Strom-Discounter über Nacht den Vertrag, der Grundversorger sprang gemäß Gesetz ein und die Stromrechnung war plötzlich doppelt oder dreimal so hoch. Denn die Grundversorger hatten ebenso über Nacht die Preise enorm angehoben. Je nach Stadtwerk oder lokalem Anbieter zahlten die Kunden zwischen etwas mehr als 30 Cent oder weit mehr als 1 Euro pro Kilowattstunde.

Jetzt, so berichten unter anderem die „Tagesschau“ und das „Handelsblatt“, plant die Bundesregierung eine Gesetzesänderung. Sie beziehen sich dabei auf eine Meldung der Nachrichtenagentur dpa und ein Gespräch mit dem Parlamentarischen Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, Oliver Krischer (Grüne). Dabei geht es um das Energiewirtschaftsgesetz.

Demnach plant die Regierung einige Maßnahmen, die solche Effekte wie die Über-Nacht-Kündigung durch Stromio verhindern soll. Gleichzeitig will man die kurzfristige Preissteigerung künftig verhindern. Die Politik hat offenbar erkannt, dass sich die betroffenen Verbraucher rund um Weihnachten und den Jahreswechsel ziemlich alleingelassen gefühlt haben. Man dürfe Verbraucher nicht nochmal so im Regen stehen lassen, wird der Staatssekretär beispielsweise im „Handelsblatt“ zitiert.

Das sind die Maßnahmen

Geplant ist offenbar, dass es künftig einheitliche Tarife in der sogenannten Grundversorgung geben soll. Unklar ist, ob damit ein bundesweit einheitlicher Tarif für alle Anbieter gemeint ist oder aber das Verbot der Splittung von Tarifen. Ein einheitlicher Tarif für alle Anbieter wäre rechtlich vermutlich nur schwer umsetzbar. Mit dem Verbot von gesplitteten Grundversorgertarifen will man vermeiden, das unfreiwillige Neukunden ein Vielfaches von Bestandskunden zahlen müssen, wie zuletzt geschehen. Hier hatten auch die Verbraucherschützer zuletzt Klagen angekündigt.

Außerdem soll es längere Fristen bei Kündigungen geben. Im Fall von Stromio hatte der Versorger sogar rückwirkend über die Kündigung informiert. Die Kunden waren hier schon, ohne es zu wissen, in die Ersatzversorgung des Grundversorgers gefallen. Nun plant die Bundesregierung offenbar, dass eine solche Kündigung durch den Strom- und Gasanbieter mehrere Monate im Voraus angekündigt werden muss. Wie das in der Praxis funktionieren soll, ist allerdings offen. Denn im Fall von Stromio hatten die Netzbetreiber Stromio den Zugang zum Netz über Nacht gekündigt. Warum, ist bis heute nicht öffentlich bekannt. Stromio musste seinen Kunden also kündigen. Auch bei einer Insolvenz eines Stromanbieters lässt sich das schwerlich Monate im Vorfeld ankündigen.

Fakt ist aber: Die Grundversorgung ist nicht der richtige Tarif für einen dauerhaften Strom-Vertrag. Das war auch vor den aktuellen Problemen so. Wer nicht zu einem anderen Anbieter wechseln will, findet in der Regel auch beim Grundversorger andere, preiswertere Tarife. Nach dem aktuellen Anstieg auf dem Strommarkt verweigern allerdings viele Stadtwerke den Wechsel in andere Tarife. Doch inzwischen ist vielfach schon wieder der Wechsel zu anderen Anbietern möglich, die oftmals günstiger als die Ersatzversorgung sind.

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  • Stromzähler: Sunshine Studio / Shutterstock.com

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