#Corona-Regeln in Deutschland im Dezember 2022: Bundesländer in der Übersicht
Inhaltsverzeichnis
„Corona-Regeln in Deutschland im Dezember 2022: Bundesländer in der Übersicht“
Der Sommer war im Hinblick auf Corona eher ruhig. Im Dezember ist in Deutschland die Isolationspflicht vielerorts Vergangenheit. Wir erklären wo und die aktuellen Regeln.
Doch nun haben wir bereits Dezember und die Lage scheint im Griff zu sein. Oder nicht? Wir erklären die aktuell gültigen Corona-Regeln in Deutschland sowie den einzelnen Bundesländern.
Neue Corona-Regelungen im Dezember 2022
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) hatten sich auf neue alte Corona-Schutzmaßnahmen für die kalte Jahreszeit geeinigt. Die wohl wichtigste Maßnahme stellt die wiederkehrende Maskenpflicht dar. Eine Schutzmaske ist in einigen Innenräumen wieder eingeführt worden. Auch im Fernverkehr ist die Maske verpflichtend zu tragen sowie in medizinischen Einrichtungen. Das ist aber nicht alles: „Wenn die Situation es gebietet, gilt auch eine Maskenpflicht bei Außenveranstaltungen und es kommt zu Obergrenzen im öffentlichen Raum“, so Lauterbach. Die wichtigsten Corona-Regelungen (gültig seit 1. Oktober) im Überblick:
- Maskenpflicht im Fernverkehr: Im öffentlichen Bahn-Verkehr muss seit dem 1. Oktober bundesweit einheitlich eine Maske getragen werden. In Flugzeugen besteht hingegen keine Maskenpflicht mehr.
- FFP2-Maskenpflicht: In einigen Einrichtungen wie Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegestätten kehrt eine FFP2-Maskenpflicht zurück.
Eine freudige Nachricht gab es zuletzt für die Bürger und Bürgerinnen zahlreicher Bundesländer: Vielerorts wurde im November die Isolationspflicht aufgehoben, das heißt trotz Corona-Infektion muss man künftig nicht zwingend zuhause bleiben.
Corona-Maßnahmen im Dezember: Stufen-System für Bundesländer
Neben den Corona-Regeln, welche zum 1. Oktober 2022 in Kraft traten, können die Bundeslänger auch selbst Maßnahmen beschließen. Es gibt zwei Stufen, welche unterschiedliche Corona-Maßnahmen nach sich ziehen.
Stufe 1: Wenn sich das Infektionsgeschehen verändert, können die Länder dieses durch die Stufe 1 der Corona-Regelungen eindämmen. Der Gastronomie soll etwas mehr Freiraum gegeben werden als das zu Beginn der Corona-Pandemie der Fall war. Das System sieht dann folgende Maßnahmen vor.
Lesen Sie dazu auch
- Im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) herrscht Maskenpflicht.
- Maskenpflicht in öffentlichen Innenräumen. Ausnahmen finden sich bei öffentlichen Freizeit-, Kultur- und Sportveranstaltungen sowie in der Gastronomie. Dafür muss ein negativer Testnachweis erbracht werden.
- An Schulen können Maskenpflicht und Testpflicht eingeführt werden. Das gilt für Schülerinnen und Schüler ab der 5. Klasse, Lehrkräfte und Bedienstete. Diese Regelung soll nur in Kraft treten, wenn der Präsenzunterricht nicht anderweitig aufrecht erhalten werden kann.
- Testpflicht beim Zutritt zu bestimmen Einrichtungen. Beispielsweise Kinderheime, Haftanstalten und Asylunterkünfte.
- Die Länder können darüber entscheiden, ob frisch geimpfte und frisch Genesene von der Maskenpflicht auszunehmen sind.
Stufe 2: Wenn die Maßnahmen aus Stufe 1 nicht greifen, die Infektionszahlen hoch bleiben und eine Überbelastung des Gesundheitssystems oder kritischer Infrastruktur droht, dann können die Länder die Corona-Regelungen verschärfen. Sie haben dann folgende Optionen:
- Grundsätzliche Maskenpflicht in öffentlichen Innenräumen.
- Mindestabstand im öffentlichen Raum von 1,5 Metern.
- Maskenpflicht bei Events und Veranstaltungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.
- Verpflichtende Hygienekonzepte für Unternehmen, Einrichtungen, Betriebe, Gewerbe, Angebote und Veranstaltungen aus dem Kultur-, Freizeit- und Sportbereich. Das gilt für Innenräume, die öffentlich zugänglich sind.
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Video: dpa
Dezember 2022: Corona-Regeln in Deutschland im Überblick
Seit 1. Oktober 2022 können die Bundesländer also selbst entscheiden, ob sie es bei den bundesweiten Maßnahmen belassen, oder die Corona-Regelungen verschärfen. Wir geben einen Überblick, wie es in den einzelnen Ländern derzeit aussieht.
Corona-Regeln in Bayern
Die Corona-Regeln in Bayern wurden im April gelockert. Seitdem gab es keine Maskenpflicht in Innenräumen und seit dem 13. April auch keine Quarantänepflicht für Kontaktpersonen mehr. Im November hat sich auch die Isolationspflicht geändert: Infizierte, die symptomfrei sind, müssen nicht mehr in häusliche Quarantäne. Bereits zum 1. Mai war in Bayern die Testpflicht in Schulen und Kitas weggefallen. Diese könnte nach den Regeländerungen zum Oktober aber jederzeit wieder eingeführt werden, wie einige andere Maßnahmen. Im Sommer fiel in Bayern zudem die FFP2-Maskenpflicht im Nahverkehr. In Bussen und Bahnen muss nur noch eine medizinische Maske getragen werden. Im Fernverkehr ist dagegen noch das Tragen einer FFP2-Maske Pflicht.
Corona-Regeln in Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg war die Lage lange etwas konservativer als in Bayern. Ab dem 1. Mai änderte sich nur, dass die Maskenpflicht bei Zahnärzten auslief. Anfang Mai wurde in Baden-Württemberg dann nachgezogen und eine Quarantänepflicht von fünf Tagen eingeführt. Zuletzt wurden die bestehenden Regelungen bis zum 30. September verlängert, seit dem 1. Oktober gelten die bundesweiten Maßnahmen. Zu den Corona-Regeln in Baden-Württemberg zählt neben den Basisschutzmaßnahmen lediglich eine Maskenpflicht im ÖPNV. Eine gravierende Änderung gab es jedoch am 16. November im Hinblick auf die Isolationspflicht: Corona-positive Personen müssen nicht mehr in häusliche Quarantäne, stattdessen genügt bei Symptomfreiheit eine medizinische Maske in der Öffentlichkeit.
Corona-Regeln in Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen blieb die Landesregierung lange vorsichtig, schloss sich dann aber den allgemeinen Lockerungen an. Die Corona-Regeln in NRW beinhalten eine Maskenpflicht im ÖPNV, im Fernverkehr muss es eine FFP2-Maske sein. Testpflicht gilt mancherorts in NRW ebenfalls noch: ein offizieller (negativer) Schnelltest oder ein PCR-Test muss beim Besuch von Krankenhäusern, Pflege- und Altenheimen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung vorgelegt werden. Infizierte müssen, sobald sie ein positives Ergebnis haben, für fünf Tage in häusliche Isolation (verlängert am 30. November). Die Quarantäne lässt sich nicht durch Freitesten verkürzen.
Corona-Regeln in Sachsen-Anhalt
Die Corona-Regeln in Sachsen-Anhalt sehen vor, dass im öffentlichen Personennahverkehr ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz getragen werden muss. Ausgenommen sind wie in allen Bundesländern Kinder im Alter von unter 6 Jahren. Eine FFP2-Maske muss hingegen in folgenden Einrichtungen getragen werden: Fernverkehrsmittel, Arztpraxen, Zahnarztpraxen und weitere Einrichtungen des Gesundheitswesens, Krankenhäuser sowie Pflegeeinrichtungen. Und die Isolationspflicht? Für alle infizierten Personen wird die Dauer der Absonderung nach wie vor für fünf Tage angeordnet. Im Dezember findet jedoch eine weitere Konferenz statt, wo diese Regel auf dem Prüfstand steht.
Corona-Regeln im Saarland
Die Corona-Maßnahmen im Saarland stimmen mit jenen aus Sachsen-Anhalt überein. Nach wie vor besteht eine Isolationspflicht im Falle einer Corona-Infektion von mindestens fünf Tagen, bei der man sich dann freitesten kann. Diese Regelung könnte im Dezember bei einer Zusammenkunft jedoch gekippt werden. Die aktuelle Verordnung in dem Bundesland ist bis zum 9. Dezember 2022 gültig. Eine OP-Maskenpflicht gilt in Verkehrsmitteln des ÖPNV und Gemeinschaftsräumen beispielsweise von Obdachlosenunterkünften. FFP2-Maskenpflicht gilt in Arztpraxen, Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen. Dazu im Fernverkehr.
Corona-Regeln in Hessen
Hessen war eines der schnellsten Bundesländer, wenn es um die Corona-Lockerungen geht. Daher beinhalten die Corona-Regeln in Hessen seit 1. Oktober nur die Basisschutzmaßnahmen der Bundesregierung. In Hessen wurden im Mai neue Quarantäne- und Isolationsregeln aufgegriffen, diese sind im November jedoch angepasst worden. Für positiv getestete Erwachsene (und Kinder ab 6) besteht mindestens fünf Tage nach dem ersten positiven Test nur mehr eine Maskenpflicht außerhalb der eigenen Wohnung, eine Isolationspflicht ist damit Vergangenheit. Maskenpflicht besteht zudem im Öffentlichen Personennahverkehr, eine medizinische Maske ist ausreichend. Eine Masken- und Testnachweispflicht gibt es auch beim Zutritt zu Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen.
Corona-Regeln in Rheinland-Pfalz
Zum 1. Oktober 2022 änderten sich die Corona-Regeln in Rheinland-Pfalz kaum. Zum Mai 2022 gab es eine neue Corona-Landesverordnung – hier endete die zehntätige Quarantäne-Pflicht. Infizierte mussten dann nur mindestens fünf Tage in Isolation. Am 26. November entfiel in Rheinland-Pfalz die Isolationspflicht für positiv Getestete endgültig. Jene Personen müssen lediglich in der Öffentlichkeit fünf Tage lang einen Mund-Nase-Schutz tragen. Bis April 2023 muss in Pflegeeinrichtungen, Arztpraxen und Krankenhäusern eine FFP2-Maske getragen werden. Ab 14 Jahren gilt dies auch im Fernverkehr. Im Nahverkehr reicht dagegen das Tragen einer medizinischen Maske.
Corona-Regeln in Thüringen
Die aktuelle Corona-Verordnung in Thüringen wurde bis 23. Dezember verlängert. Eine Testpflicht an Schulen gibt es schon länger nicht mehr. Außerdem wurde die Isolationspflicht auf fünf Tage gesenkt. Es darf die Quarantäne jedoch nur verlassen werden, wenn zwei Tage keine Symptome aufgetreten sind. Diese Regel steht jedoch auf dem Prüfstand und könnte analog zu anderen Bundesländern im Dezember gekippt werden. Die Corona-Regeln in Thüringen sehen auch eine Maskenpflicht im ÖPNV vor.
Corona-Regeln in Niedersachsen
In Niedersachsen endete zum Mai 2022 die Testpflicht an Schulen und Kitas, die Maskenpflicht war bereits zuvor gefallen. Es folgten weitere Lockerungen. Derzeit verhält es sich ähnlich, wie in Thüringen. Die Isolationspflicht nach einer Infektion mit Corona ist weiter gegeben, das bedeutet: mindestens fünf Tage zuhause bleiben, bei anhaltenden Symptomen länger. Eine FFP2-Maskenpflicht gibt es in medizinischen Einrichtungen sowie im Personenfernverkehr. Die Diskussionen um weitere Corona-Regeln in Niedersachsen sind zurückhaltend.
Corona-Regeln in Hamburg
Aufgrund der Eigenschaft als Stadt-Staat fallen die Corona-Regeln in Hamburg ein wenig strenger aus. Der Status als Corona-Hotspot endete in der Hansestadt Ende April. Damit fielen in dem Bundesland die Maskenpflicht im Einzelhandel und in Innenräumen. Aktuell gibt es nach wie vor eine Maskenpflicht im Nahverkehr und in Pflegeheimen sowie Krankenhäusern. Hamburg zeigte sich oftmals als vorsichtig, das betrifft auch das Thema Isolationspflicht: Wer sich ansteckt, muss auch im Dezember mindestens fünf Tage in heimische Isolation. Eine Änderung gab es am 26. November: Es entfällt die bisherige Pflicht, einen positiven Selbsttest durch einen offiziellen Corona-Test in einem Testzentrum bestätigen zu lassen.
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Corona-Regeln in Bremen
Die Corona-Regeln in Bremen sind ähnlich wie in Hamburg. Zum Mai wurde beschlossen, dass in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen jeder über 14 Jahre eine FFP2-Maske tragen müsse. Zuvor hatte eine OP-Maske ausgereicht. In Bremen trat also der seltene Fall ein, dass eine Regelung zum Sommer hin sogar leicht verschärft wurde. Und Isolationspflicht? Die Isolationsdauer endet wie gehabt nach fünf Tagen, sofern mindestens für 48 Stunden keine Symptome vorhanden sind.
Corona-Regeln in Brandenburg
Für alle nicht geimpften und genesenen Schüler, Lehrkräfte und Beschäftigte gibt es seit dem Sommer keine Testpflicht in Schulen und Kitas. Ansonsten blieben die Corona-Regeln in Brandenburg zunächst beim Alten. Wenig Anzeichen für Verschärfungen, jedoch fährt das Bundesland einen eher konservativen Weg: Im Nahverkehr gilt FFP2-Maskenpflicht, gleiches gilt für die Besucher von medizinischen Einrichtungen. Die Isolationspflicht bei einer Infektion beträgt weiter mindestens fünf Tage (verlängert bis 21. Dezember 2022).
Corona-Regeln in Berlin
Die Corona-Regeln in Berlin sind vergleichsweise streng. Diesen Fahrplan wird Berlin wohl beibehalten, da das Land einen Vorbild-Charakter inne hat und ein sich schnell verbreitendes Coronavirus für die größte Stadt in Deutschland besonders bedrohlich sein könnte. So ist im ÖPNV stets eine FFP2-Maske zu tragen, Quarantänepflicht nach einer Infektion besteht weiterhin für mindestens fünf Tage, bei längeren Symptomen jedoch zehn. Wenn die Fallzahlen steigen, ist eine schnelle Ausrufung der Stufe 1 zu erwarten.
Corona-Regeln in Mecklenburg-Vorpommern
Seit 28. April gelten in Mecklenburg-Vorpommern nur noch die Corona-Basisschutzmaßnahmen. Das Land lockerte mit als erstes. In Sachen Isolationspflicht hinkt das Bundesland jedoch noch hinterher: Mecklenburg-Vorpommern hält Stand 1. Dezember an der Isolationspflicht für Corona-Infizierte fest. Im Nahverkehr muss zudem eine medizinische Maske getragen werden.
Corona-Regeln in Sachsen
In manchen Bundesländern wie Sachsen wurde die Corona-Schutz-Verordnung länger beibehalten als es in vielen anderen Bundesländern der Fall war. Gerade in Sachsen hatten während der Corona-Pandemie hohe Fallzahlen für Aufsehen gesorgt. Sollte das wieder der Fall sein, könnten bald strengere Bedingungen herrschen. Beim Thema Isolationspflicht geht das Bundesland unterschiedliche Wege: Sachsen zählt zu jenen Bundesländern, in denen Corona-Infizierte weiterhin fünf Tage zuhause bleiben sollen.
Corona-Regeln in Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein ist im Nahverkehr mindestens eine medizinische Maske zu tragen. Zu Mitte November wurde in Schleswig-Holstein zudem die Isolationspflicht abgeschafft: Wer positiv getestet ist, muss nicht mehr zuhause bleiben, stattdessen künftig für fünf Tage außerhalb der eigenen Wohnung eine Maske in Innenräumen tragen.
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