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#SWR-App „Newszone“ vor Gericht: Einstweilige Verfügung

„SWR-App „Newszone“ vor Gericht: Einstweilige Verfügung“

Gericht, Prozess Klage © Andrey Popov - stock.adobe.com
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Die Ausgestaltung des SWR-App-Angebots „Newszone“ ist einem Gericht zufolge in einem konkreten Fall zu textlastig und damit rechtswidrig gewesen.

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Das Landgericht Stuttgart erließ am Freitag eine einstweilige Verfügung gegen den öffentlich-rechtlichen ARD-Sender, 16 Verlage hatten geklagt. Das Urteil ist nach Gerichtsangaben noch nicht rechtskräftig. Es gebe die Möglichkeit, vor dem Oberlandesgericht Berufung einzulegen.

Die Nachrichten-App des Südwestrundfunks (SWR) richtet sich vor allem an jüngere Leute, es gibt sie seit Frühjahr. Die Verleger klagten, weil sie das Angebot für zu textlastig halten und damit Konkurrenz zu ihren eigenen Angeboten sehen. Fachleute nutzen den Begriff presseähnlich.

Die Verlage beziehen sich auf den Medienstaatsvertrag der Bundesländer, der auch den groben Rahmen für das Online-Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks regelt. Darin steht, dass die Rundfunkangebote im Netz nicht presseähnlich gestaltet sein dürfen, also der Schwerpunkt auf Hörfunk und Bewegtbild liegen muss.

SWR-Angebot soll wettbewerbswidrig sein

In dem konkreten Streitfall ging es um die Ausgestaltung der „Newszone“-App vom 14. April 2022, das Urteil bezieht sich auch auf diesen einen Tag und nicht etwa auf spätere, möglicherweise geänderte Ausgestaltungen der App. Das Gericht hält das damalige journalistische Angebot für presseähnlich und für wettbewerbswidrig. Die Richter folgten zugleich nicht allen Punkten, die die Verleger angemahnt hatten. Dabei ging es um das Thema Werbung.

SWR-Intendant Kai Gniffke, der im nächsten Jahr den ARD-Vorsitz übernehmen wird, sagte zu dem Urteil in einer Pressemitteilung: „Wir bedauern diese Entscheidung.“ Man werde sie nun sorgfältig prüfen und über weitere Schritte entscheiden. „Durch unseren gesetzlichen Auftrag sind wir verpflichtet, alle Menschen mit Informationen und Nachrichten zu versorgen – auch junge Menschen. Daher werden wir weiterhin an Angeboten arbeiten, die im Nachrichtenbereich die Generation versorgen, die in den kommenden Jahren Verantwortung für unser Land übernehmen wird.“

Der Geschäftsführer des Verbands Südwestdeutscher Zeitungsverleger (VSZV), Holger Paesler, teilte der Deutschen Presse-Agentur zu dem Urteil mit: Damit sei entschieden, dass das App-Angebot in vergleichbarer Form nicht mehr seitens des SWR betrieben werden dürfe. Durch das Urteil werde das Verbot der Presseähnlichkeit von Online-Angeboten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks „eindrucksvoll bestätigt“.

Text: dpa/ Redaktion: JN

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  • GerichtUrteil: © Andrey Popov – stock.adobe.com

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dpa / Redaktion digitalfernsehen.de

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