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#Ibrahim A. äußert sich Vor Gericht wirr

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Es ist eine Liste des Grauens, die die Staatsanwältin an diesem Morgen im Landgericht Itzehoe vorträgt. Wieder und wieder soll Ibrahim A. am 25. Januar in Brokstedt mit einem Messer mit einer 20 Zentimeter langen Klinge auf die Fahrgäste des Regionalzuges eingestochen haben. Einer 17 Jahre alten Jugendlichen, die noch am Tatort starb, fügte er demnach 26 Stichverletzungen zu, davon 16 an Kopf und Hals. Ihrem Begleiter, einem 19 Jahre alten Mann, zwölf Verletzungen, darunter ein Durchstich des Herzens. Auch er starb am Tatort. Weitere vier Personen wurden zum Teil schwer verletzt. An Gesicht und Hals, aber oft auch an Armen und Händen, weil sie die Hiebe abzuwehren versuchten.

A. wird am Freitag in den Gerichtssaal in Handschellen und mit Fußfesseln gebracht: ein junger Mann mit kurzen braunen Haaren, grün gekleidet. Während der Verlesung der Anklageschrift bleibt er ruhig, schaut die Prozessbeteiligten an, nur manchmal hält er die Hände vors Gesicht. Zu seiner Person macht er folgende Angaben: Ibrahim A., 1989 im Gazastreifen geboren, leider ohne festen Wohnsitz. Auf die Frage nach der Staatsangehörigkeit antwortet er: Gaza. Also staatenlos, korrigiert ihn der Richter.

Zu den Vorwürfen äußert sich A., wenn auch nur teilweise und offenbar wirr: Er sei in dem Zug gewesen, wolle aber nicht sagen, was passiert sei. Die Vorwürfe seien falsch, er sei unschuldig. Bald kommt er auf seine frühere Haft in Hamburg zu sprechen. Bis kurz vor der Tat saß er in der JVA Billwerder wegen einer Körperverletzung ein. Zu Unrecht, sagt A. Die Bedingungen seien hart gewesen, Inhaftierte hätten an seine Tür geklopft, „jeder weiß das“, er sei verfolgt und „immer wieder auf der Straße gestört“ worden, nachdem man seine Bilder im Fernsehen veröffentlicht habe.

Fahrgäste wehrten sich mit Koffern

Sein Pflichtverteidiger Björn Seelbach sagt, A. habe bei dem Ermittlungsverfahren durchaus Angaben zum Tathergang gemacht. Ein Sachverständiger habe bei dem Angeklagten eine schwere psychische Erkrankung festgestellt. Sein Mandant fühle sich verfolgt, höre „Klopfgeräusche, wo keine waren“. Seine „Wahrnehmungen“ hätten sich in den vergangenen Monaten verstärkt. Diese Psychose sei unter Umständen auch vor der Tat „getriggert“ worden. So habe A. angegeben, er habe sich von Fahrgästen „angegriffen“ gefühlt. Seelbach sagt, es gehe nun in dem Prozess vor allem um die Frage der „richtigen Sanktionen“ für das, was am 25. Januar passiert sei. Sprich: um die Frage, ob A. zum Tatzeitpunkt schuldfähig gewesen sei oder nicht etwa in eine Psychiatrie müsse.

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft aber soll A. die Tat geplant haben. Demnach hatte er kurz davor „aus Frust und Verärgerung“ über den erfolglosen Versuch, in der Kieler Zuwanderungsbehörde eine Verlängerung seiner Aufenthaltsbescheinigung zu erhalten, in einem Supermarkt die Tatwaffe gestohlen und dann „zum Zwecke des Abreagierens seiner Frustration“ in Tötungsabsicht wahllos auf Personen eingestochen.

Gestoppt wurde der Angeklagte damals nach Angaben der Staatsanwaltschaft von einem Mann, der zunächst einer Verletzten hatte helfen wollen. Auch auf ihn stach A. demnach ein, der Mann erlitt zehn Stich- und Schnittverletzungen, es kam zu einer Rangelei, das Messer fiel zu Boden, ein weiterer Mann schlug auf A. mit einem Koffer und einer Laptoptasche ein. Gemeinsam konnten die Fahrgäste ihn schließlich überwältigen.

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