#Haftstrafen für Rocker nach „Massaker“
„Haftstrafen für Rocker nach „Massaker““
In einem Rocker-Prozess um einen Überfall auf eine Kneipe in Köln mit einem Toten und drei Schwerverletzten hat das Landgericht drei Angeklagte schuldig gesprochen. Ein 33 Jahre alter Mann wurde am Dienstag wegen mittäterschaftlichen Mordes zu zwölf Jahren, ein 31 Jahre alter Mann wegen Beihilfe zum Mord zu neun Jahren Haft verurteilt. Ein 34 Jahre alter Angeklagter erhielt eine fünfeinhalbjährige Freiheitsstrafe wegen Beihilfe zur Körperverletzung mit Todesfolge.
Laut Urteil waren die beiden jüngeren Angeklagten mit mindestens zwei weiteren Mittätern aus der Führungsriege einer örtlichen „Hells Angels“-Rockergruppe im November 2015 „wie ein Rollkommando“ zu einer „Strafaktion“ in die Kneipe eingedrungen. „Das, was dann dort geschah, war ein Massaker. Es gibt kein anderes Wort dafür“, sagte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. Das Gericht ging davon aus, dass der tödliche Schuss von einem der beiden „Rockergranden“, wie es der Vorsitzende sagte, abgegeben worden war.
Hintergrund der Tat war demnach ein vorangegangener mutmaßlicher Einbruch der späteren Opfer in die Bar des 33 Jahre alten Angeklagten, bei dem Geldspielautomaten gestohlen worden waren. Nachdem aus Rockerkreisen für Hinweise auf die Einbrecher eine Belohnung in Höhe von 5000 Euro ausgesetzt worden war, hatte sich der 34-Jährige, ein Bekannter der späteren Opfer, gemeldet. Er gab den Tipp, dass sich die mutmaßlichen Einbrecher in der Kneipe aufhielten. „Sie haben, weil Ihnen die Dollarzeichen in den Augen standen, Ihre Bekannten und Freunde verraten und verkauft“, erklärte der Richter dem Angeklagten.
Den drei Schwerverletzten, die zum Teil bis heute gezeichnet und beeinträchtigt sind, sprach das Gericht Schmerzensgeld zwischen 14.000 und 57.500 Euro zu. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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