Spiel

#Spieler kauft bei Amazon Arbeitsspeicher, bekommt aus Versehen eine Kiste mit 10 Stück – darf er sie behalten?

Bei der Masse an Online-Bestellungen über Amazon ist es kaum vermeidbar, dass Fehler passieren. In diesem Falle war ein Spieler dadurch aber sogar freudig überrascht.

Aus einer Bestellung von zwei RAM-Riegeln kann manchmal auch die zehnfache Menge werden.
Aus einer Bestellung von zwei RAM-Riegeln kann manchmal auch die zehnfache Menge werden.

Arbeitsspeicher ist seit längerer Zeit vergleichsweise günstig zu haben, manchmal gibt es ihn aber auch quasi geschenkt. Das gilt auf den ersten Blick zumindest für den Großteil der Bestellung des Reddit-Nutzers bobbybits300, von der er vor einiger Zeit in dem bekannten Forum berichtet hat.

Was genau ist passiert? Der Sachverhalt an sich ist schnell geschildert. Bestellt hat bobbybits300 bei Amazon 16,0 GByte RAM in Form eines Speicher-Kits aus zwei Modulen mit je 8,0 GByte. Geliefert wurden aber stolze 160 GByte, da im Karton nicht nur ein RAM-Kit war, sondern gleich zehn:

Welch seltener Anblick: Zehn mal zwei Speicherriegel machen insgesamt stolze zwanzig Stück.





Welch seltener Anblick: Zehn mal zwei Speicherriegel machen insgesamt stolze zwanzig Stück.


Da die meisten Mainboards nur vier Speicher-Slots besitzen, kann man mit einem einzelnen PC erst Mal nicht allzu viel mit diesen zwanzig RAM-Riegeln anfangen. Aber wie heißt es doch so schön? Lieber zu viel als zu wenig. Welche Menge RAM aktuelle Spiele verlangen, erfahrt ihr übrigens in diesem Artikel:

Wie viel Arbeitsspeicher braucht man 2023? Wir testen 8 GB vs. 16 GB vs. 32 GB in Spielen

Eine weitere Frage stellt sich außerdem: Wie sieht das Ganze aus rechtlicher Sicht aus, wenn so etwas hierzulande passiert? Ist man dazu verpflichtet, sich beim Händler zu melden und die überschüssige Ware zurückzusenden? Oder könnte man sie auch behalten? Wir haben bei einem Anwalt nachgefragt.

Was sagt ein Anwalt zu dieser Bestellung?

Der Anwalt Jens Thurn für IT-Recht, Datenschutz- und Urheberrecht sieht auch in diesem Fall keine rechtliche Verpflichtung dazu, den Händler auf den Fehler beim Versand hinzuweisen. Dieselbe Einschätzung gab Thurn bereits im Falle einer Grafikkartenbestellung ab, bei der eine zu schnelle GPU geliefert wurde:

Spieler bestellt High-End-Grafikkarte und bekommt aus Versehen eine noch bessere

Dass es laut dieser Einschätzung keine zwingende rechtliche Verpflichtung zur Mitteilung gibt, bedeutet jedoch nicht, dass man sich dazu nicht moralisch verpflichtet fühlen könnte. So oder so gilt: Die Kosten für einen möglichen Rückversand der zu viel verschickten Ware muss der Händler tragen.

Die vollständige Einschätzung Thurns zu diesem Fall lautet folgendermaßen:

Eine aktive Mitteilungspflicht des Käufers besteht nicht. Der Verkäufer hat vielmehr den Ausgang einer Ware zu kontrollieren und zu prüfen, dass dieser seinen Kunden nicht überliefert.

Erst wenn der Verkäufer sich beim Käufer meldet und die überlieferte Ware zurückverlangt, gleichzeitig aber anbietet, sämtlichen Aufwand und Kosten für die Rücksendung zu tragen, trifft den Käufer die Verpflichtung, die Waren zurückzusenden.

Der Rückforderungsanspruch verjährt innerhalb der Regelverjährungsfrist, also nach Ablauf von drei Jahren ab dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist (hier also bei einer Lieferung in 2023 am 31.12.2026).

Letztlich handelt es sich dabei aber nur um eine einzelne juristische Einschätzung. Grundsätzlich gilt außerdem, dass ihr euch im Zweifel bei eurem eigenen Anwalt informieren oder euch über Anlaufstellen wie das Bundesjustizministerium Zugang zum gegebenenfalls nötigen Rat holen solltet.

Beliebte Tech-Artikel

Wie würdet ihr euch verhalten, wenn ihr statt einem RAM-Kit gleich geliefert zehn bekommen würdet? Den Händler sofort darüber informieren? Oder erstmal abwarten, ob er den Fehler selbst bemerkt? Und welche Fehler sind euch beim Bestellen von Hardware im Internet bereits begegnet? Schreibt es gerne in die Kommentare und schildert uns eure bisherigen Erfahrungen mit solchen Fällen!

Wenn Ihnen der Artikel gefallen hat, vergessen Sie nicht, ihn mit Ihren Freunden zu teilen. Folgen Sie uns auch in Google News, klicken Sie auf den Stern und wählen Sie uns aus Ihren Favoriten aus.

Wenn Sie an Foren interessiert sind, können Sie Forum.BuradaBiliyorum.Com besuchen.

Wenn Sie weitere Nachrichten lesen möchten, können Sie unsere Spiel kategorie besuchen.

Quelle

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"
Schließen

Please allow ads on our site

Please consider supporting us by disabling your ad blocker!