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#Verbraucherzentrale klärt auf: Das ist bei Heizungen noch erlaubt

„Verbraucherzentrale klärt auf: Das ist bei Heizungen noch erlaubt“

Die Neuigkeiten über den jüngsten Gesetzesentwurf von Wirtschaftsminister Robert Habeck sorgten bei vielen Verbrauchern für Verunsicherungen. Die Verbraucherzentrale klärt auf, was bei Öl- und Gasheizungen noch erlaubt ist.

Verbraucherzentrale klärt auf - das ist mit Öl- und Gasheizungen noch erlaubt
Verbraucherzentrale klärt auf – das ist mit Öl- und Gasheizungen noch erlaubtBildquelle: Foto von e24 auf Unsplash

Nachdem ein neuer Gesetzesentwurf von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) das Verbot für den Einbau von neuen Öl- und Gasheizungen ab 2024 verlangte, war die Verunsicherung unter der Bevölkerung groß. Die Verbraucherzentrale klärt auf, was bei Öl- und Gasheizungen weiterhin erlaubt ist und für wen sich ein vorzeitiger Austausch lohnt.

Verbraucherzentrale klärt auf: Einbau von Gas- oder Öl-Kesseln bis 2026 möglich

Erst kürzlich wurde bekannt, dass ein neuer Gesetzesentwurf von Bundesminister Robert Habeck (Grüne) ein Verbot von Öl- und Gasheizungen ab 2024 vorsah. Diese Neuigkeit führte zu großen Verunsicherungen, insbesondere bei vielen Hausbesitzern. Zahlreiche Menschen wanden sich Rat suchend direkt an die Verbraucherzentrale, um sich über ihre Möglichkeiten beraten zu lassen. Ramona Ballod, Energiereferentin der Verbraucherzentrale Thüringen klärt auf, wie die derzeitige Gesetzeslage aussieht. Allem voran betonte sie, dass es sich bei dem neuen Gesetz erst um einen Entwurf handelte, der wahrscheinlich auch noch einige Änderungen erfahren wird. Solange die konkrete Ausgestaltung dabei unklar bleibt, lässt sich noch keine verbindliche Aussage treffen, erklärte Ballod.

Da sich von vielen Seiten Widerstand gegen den aktuellen Gesetzesentwurf regt, ist davon auszugehen, dass man diesen weiteren Anpassungen unterzieht. Wie die finale Version aussehen wird, lässt sich heute noch nicht vorhersehen. Wohl jedoch, wie die derzeitige Rechtslage bezüglich des Einbaus von Gas- oder Öl-Heizungen aussieht. Nach Stand der heutigen Gesetze ist der Einbau von neuen Gas– oder Öl-Brennwertkesseln noch bis mindestens 2026 möglich. Dabei müsse keine besonderen Anforderungen erfüllt sein. Allerdings sollte man bedenken, dass man sich bei der Wahl eines neuen Heizsystems für die nächsten 20 Jahre festlegt. Auch, wenn der Einbau von fossilen Heizungen somit möglich bleibt, ist er nicht zwingend sinnvoll. Allein aus Kostengründen kann es sich unabhängig von der Gesetzeslage anbieten, in eine neue Heizung zu investieren.

Verbraucherzentrale berät bei Heizungssystemen

Da ein Heizsystem dich über viele Jahre begleitet, sollten die Vor- und Nachteile deiner Optionen gut abgewogen werden. Dort, wo es sich anbietet, kann der Umstieg auf eine Wärmepumpe sinnvoll sein. Ob dein Haus sich womöglich für den Einbau einer solchen Technologie eignet, kannst du auf dieser interaktiven Karte einsehen. Die derzeitige Warteliste für den Einbau von Wärmepumpen ist jedoch lang, sodass Interessenten bis zu 12 Monate auf einen Termin warten. Alternativ können auch Hybridlösungen, die auf mehrere Wärmeerzeuger setzen, ein geeignetes nächstes Heizsystem darstellen.

Die Energiereferentin der Verbraucherzentrale rät, bei einem Heizungsaustausch das gesamte Gebäude mit seiner individuellen Situation zu betrachten. „Unsere Energieberater unterstützen Sie gerne bei der Planung und rechnen mit Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten durch“, erklärt die Expertin. Einen Termin für eine unabhängige Energieberatung kann telefonisch über die Verbraucherzentrale vereinbart werden. Da das Interesse jedoch zurzeit hoch ausfällt, musst du gegebenenfalls mit einigen Wartezeiten rechnen.

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