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#Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: EGMR sieht lesbische Paare durch Stiefkindadoption nicht benachteiligt

Deutsche Gesetze verletzen dem Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte (EGMR) zufolge nicht die Rechte lesbischer Eltern. Das Privat-
und Familienleben eines klagenden Paares sei nicht wesentlich beeinträchtigt,
weil eine der Mütter das Kind adoptieren müsse, entschieden die Richter in
Strasbourg. Das Paar habe dadurch keine besonderen Schwierigkeiten in ihrem
Alltag vorweisen können.

Geklagt hatten zwei Frauen, die seit 2010 in einer
eingetragenen Partnerschaft lebten. Mit der Eizelle der Partnerin und einer
anonymen Samenspende brachte eine der beiden Frauen einen Sohn zur Welt. In der
Geburtsurkunde wurde allerdings nur eine der Frauen als Mutter aufgeführt,
nämlich jene, die das Kind ausgetragen hatte. Die andere Frau musste den Sohn
adoptieren, um als Elternteil anerkannt zu werden.

Das Paar wehrte sich dagegen erfolglos vor einem deutschen
Gericht. Daher zogen sie bis nach Strasbourg. Sie machten geltend, dass sie
diskriminiert würden, weil nicht beide automatisch als Mutter eingetragen wurden.

Ampel wollte Stiefkindadoption überflüssig machen

Ein ähnlicher Fall zur sogenannten Stiefkindadoption wird
derzeit vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verhandelt. Die
Ampelkoalition hatte eine entsprechende Reform geplant, die eine solche
Adoption überflüssig machen würde. Durch den Bruch der Regierung ist allerdings
unklar, ob es nun dazu kommt.

Der EGMR mit Sitz im französischen Strasbourg gehört zum
Europarat. Die von der EU unabhängigen Organe des Gerichts setzen sich für den
Schutz der Menschenrechte in den 46 Mitgliedsstaaten ein.

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