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#Kann ich unter Vorbehalt schenken?

Kann ich unter Vorbehalt schenken?



Rückgabepflicht bei falscher Verwendung: Geschenk

Bild: dpa

Ein Großvater will sicherstellen, was mit dem Geld, das er zu Weihnachten verschenkt, passiert. Das ist möglich – es lässt sich zurückfordern, wenn die Enkel gegen Bedingungen verstoßen. Ein schneller Rat in zwei Minuten.

Ein Großvater möchte seinen drei kleinen Enkeln gerne eine Geldanlage zu Weihnachten schenken. Wenn sie erwachsen sind, sollen sie davon eine Immobilie finanzieren oder das Geld für ihre eigene Altersvorsorge nutzen. „Luxuskonsum“ will er ausdrücklich ausschließen. Ein Geschenk unter einer solchen Bedingung ist möglich, quasi ein erzieherisches Weitergeben von Vermögen. Die Eltern könnten Wertpapierdepots auf den Namen der Kinder einrichten und der Großvater einen Schenkungsvertrag anfertigen, in dem er den Vorbehalt der Schenkung festhält. Da die Enkel noch jünger als sieben Jahre alt sind, müssen deren Eltern die Annahme des Geschenks erklären. Verstoßen die Enkel später gegen die Bedingung, wäre dies ein Rückforderungsgrund für die Schenkung.

Daniel Mohr

Redakteur in der Wirtschaft der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.

Allerdings wird der Schenkungsvertrag mit dem Tod des Großvaters unwirksam. Er kann also nicht über seinen Tod hinaus bestimmen, was mit seinen Geschenken passiert. Will er das sicherstellen, muss er die Kapitalanlage zu Lebzeiten auf seinen Namen führen. Dann kann er seinen Enkeln das Geld geben, wenn sie es in seinem Sinne verwenden wollen. Stirbt er vorher, sollte er einen Testamentsvollstrecker bestimmt haben, der über das Geld für die Enkel verfügt und es erst dann freigibt, wenn die Verwendung im Sinne des Testaments des Großvaters sichergestellt ist.

Ein solcher Testamentsvollstrecker könnte ein Anwalt oder Steuerberater sein. Das kostet Geld. Bestimmte er stattdessen einen Elternteil als Testamentsvollstrecker, besteht die Gefahr, dass sie kollusiv zusammenwirken, warnt Fachanwalt Jan Bittler, sich also im wechselseitigen Einverständnis über die Vorgaben des Großvaters hinwegsetzen. Wer es nicht ganz so juristisch kompliziert will, muss sich mit dem einfachen Wunsch an die Enkel begnügen: Macht was Sinnvolles mit dem Geld, ich vertraue euch.

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