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#Amazon sieht sich nicht als »sehr große Online-Plattform« – und liefert eine seltsame Begründung

Amazon legt Berufung gegen ein neues Gesetz ein, weil sie sich unfair behandelt fühlen.

(Bild: Nik und Anirudh über Unsplash)
(Bild: Nik und Anirudh über Unsplash)

Der größte Online-Shop der Welt, Amazon, will nicht die europäischen Vorschriften des EU Digital Services Act akzeptieren. Der Online-Versandriese liefert eine sehr skurrile Erklärung dafür, warum die neuen Richtlinien nicht auf sie zutreffen sollen.

Amazon lehnt Definition als »sehr große Online-Plattform« ab

Das Gesetz über digitale Dienste umfasst Anforderungen an die Moderation von Inhalten, Transparenzregeln und Schutzmaßnahmen für Minderjährige. So wird beispielsweise gezielte Werbung auf Basis von Profiling gegenüber Kindern nicht mehr zulässig sein.

Gegenüber Ars Technica nimmt Amazon Stellung zu seinem Berufungsantrag gegenüber der DSA.

Sie stimmen dem Ziel der europäischen Kommission zu, dass diese Kunden vor illegalen Produkten und Inhalten schützen wolle, jedoch entspricht Amazon nicht der Definition einer »Very Large Online Platform« (VLOP) im Rahmen der DSA und sollte deshalb nicht als solche bezeichnet werden. 

Amazon argumentierte, dass das neue Gesetz Risiken angehe, die von großen Unternehmen ausgehen, deren Haupteinnahmequelle Werbung, Sprache und Information sind. Sie selbst fallen nicht in diese Gruppe, da die Haupteinnahmequelle der Verkauf von Produkten ist. 

Außerdem fühlt sich Amazon zu Unrecht behandelt, da andere große EU-Onlinehändler auch nicht auf der Liste auftauchen. Laut einem Bericht von Bloomberg ist die Rede vom polnischen Unternehmen Allegro und dem niederländischen Bol.com. Um laut EU-Vorschriften als VLOP definiert zu werden, muss diese monatlich 45 Millionen aktive Nutzer haben. Bloomberg zufolge trifft dies nicht auf Allegro und Bol zu.

Amazon darf laut EU-Kommission seinen Standpunkt vor Gericht verteidigen, jedoch sind sie gezwungen, die neuen Richtlinien bis Ende August einzuhalten

Die EU-Liste der 17 VLOPs beinhaltet folgende Plattformen: 

  • Alibaba AliExpress
  • Amazon Store
  • Apple AppStore
  • Booking.com
  • Facebook
  • Google Play
  • Google Maps
  • Google Shopping
  • Instagram
  • LinkedIn
  • Pinterest
  • Snapchat
  • TikTok
  • Twitter
  • Wikipedia
  • YouTube
  • Zalando
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Dazu kommen zwei weitere Plattformen, die als VLOSE (Very Large Online Search Engines) definiert werden: Google und Bing. Die Unternehmen wurden anhand von Daten ausgesucht, die sie am 17. Februar vorlegen mussten. 

Was haltet ihr von Amazons Statement? Beschwert sich das Unternehmen zu Recht oder sind das nur Ausreden? Schreibt uns eure Meinung zu dem Thema in die Kommentare! 

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