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#Die „Zeit“ kassiert eine schwere Niederlage

Die „Zeit“ kassiert eine schwere Niederlage

Das Landgericht Berlin hat gegen die Berichterstattung der „Zeit“ zu dem Dokumentarfilm „Die Unbeugsamen“ eine weitreichende einstweilige Verfügung erlassen (Az.: 27 O 162/21). Die „Zeit“ hatte sich in zwei Artikeln ausführlich mit dem Film befasst, der von der gefahrvollen Arbeit der Redaktion des philippinischen Webportals „Rappler“ und dessen Chefredakteurin Maria Ressa handelt.

Die „Zeit“ zog insbesondere die Glaubwürdigkeit des Filmemachers Marc Wiese in Zweifel und stützte sich dabei auf einen Ausschnitt aus einem Interview, das dieser dem Magazin „Vice“ gegeben hatte. In diesem hatte er darauf verwiesen, dass ihn eine lokale Producerin vor einem Gesprächspartner gewarnt hatte. Dieser Satz, in dem Wiese seine Gedanken wiedergibt – „Und ich dachte, ein falscher Satz, und der Typ tötet mich“ – bezog sich allerdings gar nicht auf die Dreharbeiten zu dem Film „Die Unbeugsamen“ auf den Philippinen, sondern auf ein Interview mit dem früheren Anführer eine Rebellengruppe in Uganda, der für zahlreiche schwere Verbrechen und die Entführung Tausender Kinder verantwortlich gemacht wird und mit dem Wiese für seinen Film „Slaves“ gesprochen hatte.

Auf diesen Schnittfehler hatte Wiese verwiesen, der Schnittfehler wurde von „Vice“ bestätigt. Der Filmemacher hatte zudem gar nicht behauptet, er persönlich habe das andere Interview mit einem Auftragskiller geführt, der in dem Film „Die Unbeugsamen“ angibt, er habe für den heutigen Präsidenten der Philippinen, Rodrigo Duerte, Mordaufträge ausgeführt, als dieser Bürgermeister von Davao City war (F.A.Z. vom 13. April).

Der Dokumentarfilmer Marc Wiese.


Der Dokumentarfilmer Marc Wiese.
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Bild: privat

Dieser Darlegung, welche die „Zeit“ in Zweifel zog und in einen Zusammenhang mit dem als weitgehend inszeniert aufgeflogenen Dokumentarfilm „Lovemobil“ von Elke Margarete Lehrenkrauss in Verbindung brachte, ist das Landgericht Berlin gefolgt und hat der „Zeit“ weite Teile ihrer Berichterstattung untersagt. Die Kammer, heißt es im Beschluss, gehe aufgrund der E-Mail einer Mitarbeiterin von „Vice“, einer eidesstattlichen Versicherung und der Sichtung des „Vice“-Interviews davon aus, dass „die im Übrigen zutreffend wiedergegebenen Äußerungen des Antragsstellers sich tatsächlich nicht insgesamt auf die zuvor wiedergegebene Frage des Interviewenden bezogen, sondern dass dies lediglich den ersten Satz, ,Wiese erwähnt einen lokalen Producer, der ihn in Kontakt mit dem Auftragsmörder gebracht habe.‘, zutrifft. Die folgenden beiden Sätze hat der Antragsteller nach seinem glaubhaft gemachten Vortrag gerade nicht in Bezug auf die zu dem philippinischen Auftragskiller an ihn gestellte Frage geäußert, sondern in Bezug auf eine frühere Dokumentation in Uganda.“

Die Kammer folgt dem Filmemacher Wiese auch in seiner Darlegung, dass er im Interview mit „Vice“ von „she“, also einer Producerin, sprach, nicht von einem männlichen Producer – eben jenem, der das andere Interview auf den Philippinen geführt hatte. Auch darauf hatte Wiese die „Zeit“ verwiesen, die ihn in ihrem zweiten Artikel schon gar nicht mehr zu Wort kommen ließ. In der Ausstrahlung des „Vice“-Interviews, folgert das Gericht, habe ein „Falschzitat“ vorgelegen, das die „Zeit“ in ihrer Berichterstattung übernommen habe. Wiese müsse „das Falschzitat nicht hinnehmen, insbesondere da die Antragsgegnerinnen (Anm. d. Red.: die „Zeit“ und die Autorin Katja Nicodemus) seine Äußerungen gerade als Beleg dafür anführen, er habe vorgegeben, sich bei einer Interview-Situation persönlich in Gefahr gewähnt zu haben, obwohl er das betreffende Interview gar nicht persönlich geführt habe“.

Untersagt hat das Gericht noch eine ganze Reihe von Passagen der beiden angegriffenen Texte, die im Zusammenhang mit dem von „Vice“ falsch geschnittenen Interview mit dem Dokumentarfilmer Marc Wiese stehen. Die Berichterstattung fällt damit in sich zusammen. Gegen die einstweilige Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden.

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