#Darüber beraten Bund und Länder
„Darüber beraten Bund und Länder“
In Deutschland soll einem Beschlussentwurf zufolge das öffentliche Leben vom kommenden Mittwoch an bis zum 10. Januar heruntergefahren werden, um die Ausbreitung des Coronavirus wieder einzudämmen. Die Vorlage ist noch nicht verabschiedet, Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder beraten an diesem Sonntagvormittag in einer Videokonferenz darüber. In dem am Morgen vom Bundeskanzleramt an die Länder geschickten Beschlussentwurf werden folgende Schritte vorgeschlagen:
Der Einzelhandel wird vom 16. Dezember bis zum 10. Januar geschlossen, Ausnahmen gelten für Geschäfte, die den täglichen Bedarf decken. Dazu zählen: Lebensmittelläden, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Tierbedarf, Futtermittelmärkte, Weihnachtsbaumverkauf und Großhandel.
Schulen sollen grundsätzlich geschlossen werden, oder die Präsenzpflicht wird ausgesetzt. Es wird eine Notfallbetreuung sichergestellt und Distanzlernen angeboten. Für Abschlussklassen können gesonderte Regelungen gelten.
In Kindertagesstätten wird genauso verfahren. Für Eltern werden zusätzliche Möglichkeiten geschaffen, für die Betreuung der Kinder im genannten Zeitraum bezahlten Urlaub zu nehmen.
Arbeitgeber werden dringend gebeten zu prüfen, ob Unternehmen entweder durch Betriebsferien oder großzügige Homeoffice-Lösungen geschlossen werden können.
Private Zusammenkünfte sollen „in jedem Fall“ auf maximal fünf Personen aus zwei Haushalten beschränkt werden. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen. Vom 24. bis 26. Dezember können Länder davon leicht abweichen – aber nur „in Abhängigkeit von ihrem jeweiligen Infektionsgeschehen“.
Das Trinken von Alkohol im öffentlichen Raum wird vom 16. Dezember bis 10. Januar untersagt. Verstöße werden mit einem Bußgeld belegt.
Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird generell verboten. Am Silvestertag und Neujahrstag gelten bundesweit ein An- und Versammlungsverbot sowie ein Feuerwerksverbot auf vielbesuchten Plätzen, die von den Kommunen festgelegt werden.
Dienstleistungsbetriebe für Körperpflege wie Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen.
Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo- und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege bleiben möglich.
Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind nur zulässig, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt werden kann. Es gilt Maskenpflicht auch am Platz, der Gemeindegesang ist untersagt. Wenn volle Besetzung erwartet wird, sollen sich die Besucher anmelden.
Für Alten- und Pflegeheime sowie mobile Pflegedienste sollen besondere Schutzmaßnahmen getroffen werden. Der Bund unterstützt diese mit medizinischen Schutzmasken und durch die Übernahme der Kosten für Antigen-Schnelltests. Die Länder werden eine verpflichtende Testung mehrmals pro Woche für das Personal in den Alten- und Pflegeeinrichtungen anordnen. In Regionen mit erhöhter Inzidenz soll der Nachweis eines aktuellen negativen Corona-Tests für Besucher verbindlich werden.
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