#Israelfeindlichkeit reicht als Kündigungsgrund nicht
Die Deutsche Welle ist mit der Kündigung einer Mitarbeiterin wegen Antisemitismus-Vorwürfen auch in zweiter Instanz gescheitert. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg erklärte die Kündigung der Redakteurin am Mittwoch für unwirksam und bestätigte damit eine Entscheidung des Berliner Arbeitsgerichts vom November 2022. Die Revision zum Bundesarbeitsgericht wurde nicht zugelassen (Az.: 23 Sa 1107/22). Zur Begründung hieß es, die…