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#Früherer AWO-Chef scheitert vor Landesarbeitsgericht

Früherer AWO-Chef scheitert vor Landesarbeitsgericht

Jürgen Richter, ehemaliger Geschäftsführer des Frankfurter Kreisverbands der Arbeiterwohlfahrt, hat auch in zweiter Instanz eine Niederlage gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber hinnehmen müssen. Das Landesarbeitsgericht entschied am Donnerstag, dass die Kündigung der AWO gegen ihren ehemaligen Geschäftsführer rechtmäßig ist. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Die AWO hatte Richter im Januar 2020 fristlos gekündigt und zwischenzeitliche weitere Kündigungen ausgesprochen. Eine dieser Kündigungen hatte das Arbeitsgericht in erster Instanz im Oktober 2020 für wirksam erklärt.

Unter Richters Führung hatten er und einige Funktionäre ungewöhnlich hohe Gehälter erhalten und teure Dienstwagen. Wegen der Vorgänge im Kreisverband, den Richter 27 Jahre lang führte, ermittelt auch die Frankfurter Staatsanwaltschaft gegen Richter und weitere Zuständige wegen des Verdachts auf Betrug und Untreue im Zusammenhang mit dem Betrieb von Flüchtlingsunterkünften für die Stadt.

Richter, der im Dezember 2019 seinen Rücktritt erklärte, hatte sich vorher eine üppige Zahlung für seine Altersteilzeit gesichert. Er geht davon aus, dass die Kündigung gegen ihn unwirksam ist und dass er weiter Anspruch auf das Gehalt hat, das die AWO ihm bis Ende 2022 hätte zahlen sollen, rund 306.000 Euro im Jahr. Laut seinem Anwalt Bernhard Lorenz sind Fristen nicht eingehalten worden. Zudem seien diejenigen, die die Kündigungen ausgesprochen hätten, teilweise nicht berechtigt dazu gewesen.

Während Richters Anwalt am Donnerstag die Bereitschaft zu einer gütlichen Einigung erkennen ließ, lehnte AWO-Anwalt Norbert Pflüger das kategorisch ab. Die Arbeiterwohlfahrt sei ein „altruistischer Sozialverband, der anderen dienen“ solle. Er sprach von Idealen, gegen die Richter massiv verstoßen habe, der sich auf Kosten des Vereins bereichert und „massiv in die Vermögensverhältnisse“ der AWO eingegriffen habe.

Pflüger listete abermals einige der Kündigungsgründe auf, darunter teure Auslandsreisen ohne ersichtlichen Grund und hohe Abfindungszahlungen für ehemalige Führungskräfte, die sich auf über eine Million Euro beliefen. „Wir können und wir wollen es nicht“, sagte Pflüger mit Blick auf einen Vergleich. Der AWO-Vorstandsvorsitzende Steffen Krollmann zeigte sich nach dem Urteil erleichtert. „Wir sind sehr erleichtert und freuen uns, dass wir auch in zweiter Instanz Recht bekommen haben.“

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