#Volksverdummung an Volkshochschulen? [Gesundheits-Check]
In Bayern haben die Volkshochschulen einen verfassungsrechtlich verankerten Bildungsauftrag. Art. 139 der Bayerischen Verfassung lautet: „Die Erwachsenenbildung ist durch Volkshochschulen und sonstige mit öffentlichen Mitteln unterstützte Einrichtungen zu fördern.“ Die konkrete Umsetzung regelt das Bayerische Gesetz zur Förderung der Erwachsenenbildung. Art. 13 dieses Gesetzes sieht vor, dass u.a. über Art und Umfang der geleisteten Bildungsarbeit…