#Gleiches Recht für alle
„Gleiches Recht für alle“ Als der Parlamentarische Rat nach dem Zweiten Weltkrieg das Grundgesetz verfasste, wollte er damit auch eine Antwort auf die Greueltaten der Nationalsozialisten geben. Obwohl Artikel 3 Absatz 1 eigentlich schon jede Form der Diskriminierung und Ungleichbehandlung ausschließt, wurde deshalb in Absatz 3 nochmals ein Diskriminierungsverbot und Gleichstellungsgebot ausformuliert. Demnach darf in…