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#Gleiches Recht für alle

Gleiches Recht für alle

Als der Parlamentarische Rat nach dem Zweiten Weltkrieg das Grundgesetz verfasste, wollte er damit auch eine Antwort auf die Greueltaten der Nationalsozialisten geben. Obwohl Artikel 3 Absatz 1 eigentlich schon jede Form der Diskriminierung und Ungleichbehandlung ausschließt, wurde deshalb in Absatz 3 nochmals ein Diskriminierungsverbot und Gleichstellungsgebot ausformuliert. Demnach darf in Deutschland niemand aufgrund seines Geschlechts oder seines Glaubens, seiner Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat, Herkunft oder religiösen/politischen Anschauung diskriminiert werden. Eine Opfergruppe der Nazis fehlt: Homosexuelle.

Leonie Feuerbach

Dass die Väter und Mütter des Grundgesetzes sie im Jahr 1949 nicht vor Diskriminierung schützen wollten, ist nicht verwunderlich. Schließlich war Homosexualität damals noch illegal. Doch als 1994 der Satz „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ ins Grundgesetz aufgenommen wurde, war Paragraf 175 Strafgesetzbuch schon abgeschafft. Homosexuelle wurden damals wieder übergangen.

Das soll sich nun ändern. Rund 60 Organisationen fordern mit einer Kampagne, die an diesem Mittwoch startet, die sexuelle Identität in Artikel 3 Grundgesetz aufzunehmen. „Aktuell verhandeln Bundesregierung und Bundestag über die Streichung des ,Rasse‘-Begriffs“, heißt es in dem Aufruf, zu dessen Erstunterzeichnern unter anderen Anne Will, Ralf König und Hella von Sinnen gehören. „Diese einmalige Gelegenheit darf nicht ungenutzt bleiben, um auch Menschen aufgrund der sexuellen und geschlechtlichen Identität zu schützen.“

Die Anzahl homophober Übergriffe steigt

Tatsächlich ist die Forderung, sexuelle Identität als Diskriminierungsmerkmal ins Grundgesetz aufzunehmen, älter als die, den „Rasse“-Begriff zu streichen. Die Bundestagsfraktionen von Grünen, Linken und FDP haben ersteres schon vor anderthalb Jahren in einem Gesetzesentwurf beantragt. Doch während die Debatte um den „Rasse“-Begriff innerhalb kürzester Zeit an Fahrt aufnahm, plätschert die über die sexuelle Orientierung vor sich hin. Vor einem Jahr sprach sich bei einer Anhörung im Rechtsausschuss niemand gegen das Vorhaben aus, sexuelle Identität als Diskriminierungsmerkmal ins Grundgesetz aufzunehmen. Die kritischste Einschätzung lautete damals, es handele sich um eine politische Entscheidung mit Symbolfunktion, die rechtlich nicht zwingend notwendig sei, da in der Rechtsprechung der allgemeine Gleichheitssatz in Artikel 3 Absatz 1 ohnehin schon auf Homosexuelle angewendet werde. Seither ist kaum etwas passiert. Eine öffentliche Debatte findet nicht statt.

„Offenbar werden Diskriminierungserfahrungen von queeren Menschen nicht gleich gewichtet“, sagt Jörg Litwinschuh-Barthel. Er steht der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld vor, welche die Kampagne „Grundgesetz für alle“ unterstützt. Er vermutet, dass viele Menschen seit der „Ehe für alle“ davon ausgingen, dass es keine Diskriminierung von LGBTIQ mehr gebe, so die Abkürzung für lesbische, schwule, bi-, trans-, intersexuelle und queere Menschen. Dabei steige die Anzahl homophober Übergriffe. 2019 gab es dem Bundesinnenministerium zufolge mindestens 576 politisch motivierte Straftaten aufgrund der sexuellen Orientierung, darunter 151 Gewalttaten. Das sind mehr als 60 Prozent beziehungsweise mehr als 70 Prozent mehr als im Vorjahr.

„Hass und Hetzte gegen LGBTIQ steigen, darum müssen wir jetzt ihren Schutz endlich grundgesetzlich im Artikel 3 Absatz 3 verankern“, sagt auch Ulle Schauws, Bundestagsabgeordnete der Grünen. Als Anfang Oktober in Dresden zwei Männer von einem Islamisten angegriffen wurden, sei zum Beispiel überhaupt nicht thematisiert worden, dass die beiden als schwules Paar zu erkennen gewesen seien und die Tat vermutlich auch einen homophoben Hintergrund gehabt habe. Dass die Debatte um den Begriff „Rasse“ eine andere Dynamik entwickelt hat, liegt ihrer Einschätzung nach an Ereignissen in Amerika: dem Tod von George Floyd und der „Black Lives Matter“-Bewegung. Schauws will sich diese Dynamik zunutze machen und hat im vergangenen November zusammen mit anderen Abgeordneten einen Gesetzesentwurf eingereicht, der fordert, beide Änderungen in Artikel 3 GG zusammen vorzunehmen. Das fordert auch die Kampagne „Grundgesetz für alle“.

Gut möglich also, dass noch in dieser Legislaturperiode zwei Grundgesetzänderungen umgesetzt werden. Dafür braucht es zwar eine Zweidrittel-Mehrheit im Bundestag. Doch aus den Regierungsfraktionen gebe es verhalten positive Signale, so Schauws und Litwinschuh-Barthel – sowohl aus der SPD als auch aus der CDU, die das Vorhaben früher kritisch gesehen habe, zur Anhörung im Rechtsausschuss zuletzt aber sogar einen Vertreter des Lesben- und Schwulenverbands geladen hat. Jan-Marco Luczak etwa, rechtspolitischer Sprecher der Unionsfraktion, spricht sich deutlich für die Änderung aus. Und sein Kollege Axel Müller, Mitglied im Rechtsausschuss, sagt, man dürfe das Grundgesetz zwar nicht „überfrachten“, dennoch halte er die Ergänzung des entsprechenden Artikels für „durchaus erwägenswert“.

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