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# FTX verstärkt Sicherheitsmaßnahmen bei Forderungsportal nach Cyberangriff

Die insolvente Kryptowährungsbörse FTX hat ihr Kundenportal für Forderungen mit strengeren Sicherheitsprotokollen wiederhergestellt. Zuvor wurde es aufgrund einer Cyberattacke abgeschaltet. Anspruchsberechtigte können nun wieder Forderungen für Vermögenswerte abgeben, die sie vor der Insolvenz auf der Börse hatten.

Am 16. September gab FTX eine Erklärung auf X (ehemals Twitter) ab, in der die Börse bestätigte, dass keines seiner Systeme im Zusammenhang mit dem Angriff beim Insolvenzverwalter Kroll betroffen gewesen sei.

Bei dem Angriff wurden angeblich nicht sensible Kundendaten bestimmter Antragsteller offengelegt. FTX hat versichert, dass Kontopasswörter und Gelder nicht betroffen gewesen seien.

FTX erklärte, die Kontoinhaber der inzwischen insolventen Kryptobörse könenn nun auf ihre Konten zugreifen und den Forderungsprozess für digitale Vermögenswerte, die sie vor der Insolvenz der Börse im November 2022 besaßen, fortsetzen.

Das Forderungsportal steht Leuten zur Verfügung, die Konten bei FTX, FTX US, Blockfolio, FTX EU, FTX Japan und Liquid hatten.

Am 11. September berichtete Cointelegraph, dass ca. 36.075 Kundenforderungen im Wert von 16 Milliarden US-Dollar gegen FTX und FTX US eingereicht wurden. 10 Prozent davon wurden abgewickelt.

Weiter hieß es, dass gegen das Unternehmen 2.300 Forderungen von Nicht-Kunden im Wert von 65 Milliarden US-Dollar eingereicht wurden, darunter von Genesis, Celsius und Voyager.

FTX erklärte, das Einfrieren der Konten sei eine Vorsichtsmaßnahme gewesen, und es seien zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen ergriffen worden.

Keine FTX-Systeme waren von dem Kroll-Vorfall betroffen und das Einfrieren der Konten war eine Vorsichtsmaßnahme.

In letzter Zeit gab es zahlreiche Problemmeldungen im Zusammenhang mit dem Forderungsportal.

Am 27. August erklärte FTX, die Konten der betroffenen Nutzer, die auf das Portal zugriffen, werden vorläufig gesperrt, nachdem der Cybersecurity-Angriff auf Kroll entdeckt worden war.

Nutzer konnten jedoch weiterhin über das Online-Formular von Kroll und per Post einen Forderungsnachweis einreichen.

Das Forderungsportal wurde am 11. Juli gestartet, ging aber aus unbekannten Gründen bereits nach einer Stunde offline.

Da zuständige US-Insolvenzgericht hat kürzlich den Verkauf der digitalen Vermögenswerte von FTX genehmigt.

Am 13. September entschied Richter John Dorsey, dass FTX Vermögenswerte in wöchentlichen Chargen mit strengen Auflagen durch einen Anlageberater verkaufen darf. In der ersten Woche gilt ein Limit von 50 Millionen US-Dollar, in den folgenden Wochen von 100 Millionen US-Dollar.

Allerdings darf FTX derzeit seine Bitcoin (BTC), Ether (ETH) und „bestimmte, mit Insidern verbundene Token“ nicht verkaufen. Potenzielle Verkäufe dieser Vermögenswerte erfordern eine separate Entscheidung von FTX und eine Informierung der Ausschüsse und der US-Treuhänder 10 Tage vorher.

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