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#„Wildwestmanier“: Dieser Stromanbieter wird verklagt

„„Wildwestmanier“: Dieser Stromanbieter wird verklagt“

Es kommt nicht oft vor, dass Verbraucherschützer gegen eine Firma vorgehen, sich dann aber keine Besserung im Umgang mit den Kunden einstellt. Verbraucherschützer in Brandenburg haben nun aber offenbar einen solchen Fall: einen Stromanbieter.

Stromzähler misst den Stromverbrauch in kWh
Bildquelle: Lisa-S / Shutterstock.com

Wie die Verbraucherzentrale Brandenburg berichtet, sind Verbraucher derzeit nicht nur durch die hohen Strompreise belastet. Auch mehrere Stromanbieter würden in den vergangenen Monaten mit verbraucherunfreundlichen Praktiken für eine zusätzliche Benachteiligung sorgen. Gleich zweimal mahnte die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) die Voxenergie GmbH im Januar 2022 ab. Das Resultat laut Verbraucherzentrale: „Der Anbieter zeigt sich bis heute unnachgiebig.“ Nun hat die VZB nach eigenen Angaben Klage vor dem Landgericht Berlin erhoben.

Worum geht es? Voxenergie hatte nach Darstellung der Verbraucherschützer seinen Kunden mit einem Schreiben – datiert auf den 28. Dezember 2021 – höhere Preise angekündigt. Bemerkenswert daran war, dass die neuen Preise bereits vier Tage später, also zum 1. Januar 2022, gelten sollten. „Energieanbieter müssen Preiserhöhungen gegenüber Verbrauchern einen Monat im Voraus ankündigen. Voxenergie hat den Betroffenen hier komplett die Möglichkeit abgeschnitten, sich rechtzeitig auf dem Energiemarkt umzuschauen und zu entscheiden, ob sie zu den geänderten Preisen weiter beliefert werden wollen oder nicht“, so Stefanie Kahnert, Juristin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg.

Verbraucherschützer sprechen von Wildwestmanier

Bei einer Preiserhöhung steht Kunden außerdem ein Sonderkündigungsrecht zu. Der Anbieter sei gesetzlich verpflichtet, die Kündigung zu bestätigen und das Vertragsende zu benennen. „Auch dieses gesetzlich vorgeschriebene Prozedere ignorierte die Voxenergie GmbH in mehreren Fällen“, heißt es von den Verbraucherschützern in Brandenburg. Wer von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machte, wurden vom Anbieter aufgefordert, die Kündigung erneut zu bestätigen, wenn sie wirklich an dieser festhalten wollten.

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„Es macht fassungslos, in welcher Wildwestmanier der Anbieter hier gegenüber Kunden vorgeht“, sagt Kahnert und ergänzt: „Wir haben das aus unserer Sicht unlautere Verhalten der Voxenergie GmbH abgemahnt. Das Unternehmen hat jedoch keine Unterlassungserklärungen abgegeben.“ Die Fälle müsse nun das Landgericht Berlin klären. Dort läuft aktuell schon eine weitere Klage der VZB gegen Voxenergie, hieß es weiter.

Bildquellen

  • Stromverbrauch an einem Stromzähler: Lisa-S / Shutterstock.com

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