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#Güterichterverfahren machen nur minimalen Anteil aus




Sogenannte Güterichterverfahren machen an den Amts-, Land- und Oberlandesgerichten in Baden-Württemberg nur einen sehr kleinen Anteil aus.

Dieser lag in den vergangenen fünf Jahren nach Angaben des Justizministeriums in Stuttgart jeweils unter einem Prozent an allen erledigten Verfahren. Konkret: Im vergangenen Jahr waren demnach bei insgesamt knapp 130.000 erledigten Verfahren nur in 797 Fällen Güterichter und Güterichterinnen involviert.

Die speziellen Verfahren sind keine klassischen Prozesse, die Öffentlichkeit ist zum Beispiel ausgeschlossen. Die Inhalte werden von allen Seiten vertraulich behandelt. Der Güterichter beziehungsweise die Güterichterin versucht Streitigkeiten eher als eine Art Mediator zu schlichten. „In Güterichterverhandlung können Punkte zur Sprache kommen, die über den juristischen Streitgegenstand des Zivilprozesses weit hinausgehen“, erläuterte das Ministerium. Es eigneten sich etwa Fälle mit familiärem oder emotionalem Hintergrund wie Nachbarschaftsstreitigkeiten oder Streitigkeiten zwischen Erben.

„In den besonderen Konstellationen, in denen nicht allein rein juristische Streitigkeiten im Vordergrund stehen, gibt uns das Güterichterverfahren die Möglichkeit, die eigentlichen Konfliktpunkte zu erkennen, anzusprechen und gemeinsam mit den Betroffenen nach zukunftsgerichteten Lösungen zu suchen“, erklärte Justizministerin Marion Gentges (CDU). „Das Verfahren gibt den Parteien so die Möglichkeit, auch Lösungen zu finden, die allein bei einer Entscheidung durch Urteil nicht erreicht werden würden.“

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