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#Banken müssen dir hunderte Euro zurückzahlen: So kommst du dran

Banken müssen dir hunderte Euro zurückzahlen: So kommst du dran

Es ist selten, dass der Bundesgerichtshof ein Urteil spricht, dass sich direkt und unmittelbar auf so viele Bürger auswirkt. Wenn du in den vergangenen Jahren von deiner Bank über neue Preise informiert wurdest, aber nicht zugestimmt hast, bekommst du jetzt Geld zurück.

Die Postbank-Zentrale im Hintergrund, vorne ein Werbeschild mit dem Logo der Bank
Die Zentrale der Postbank in BonnBildquelle: Postbank

Das Urteil des Bundesgerichtshofs zu Bank- und Sparkassengebühren besagt: Zahlreiche Kontoinhaberinnen und -inhaber haben ein Recht auf Erstattung von auf unzulässige Gebührenerhöhungen entfallenden Zahlungen. Darauf weist die Stiftung Warentest hin. Das Urteil wurde in der vergangenen Woche gefällt.

Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Bundesverband. Es ging dabei um die Postbank, die ihre AGB geändert hatte. In diesem Zuge galten dann auch neue Kontoführungsgebühren. Allerdings: Die Postbank werte eine reine Information und das Ausbleiben eines Widerspruchs des Kunden als Zustimmung. Dieses Verfahren hatten in der Vergangenheit auch zahlreiche andere Banken angewandt. Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einer Bank seien unwirksam, wenn sie ohne inhaltliche Einschränkung die Zustimmung des Kunden zu Änderungen der AGB und Sonderbedingungen fingieren.

Postbank-Kunden können 180 Euro einfordern

Für Inhaber von Konten, die früher noch kostenlos waren, summieren sich die Beträge auf anständige Summen. Hinzu kommen Zinsen. So haben viele Postbank-Kunden, die bis Oktober 2016 ein damals noch kostenloses Giro Plus-Konto eröffnet haben, meist einen Anspruch auf Erstattung von ziemlich genau 180 Euro, heißt es von der Stiftung Warentest.

Ihrer Einschätzung nach ist es möglich, sich Zahlungen rückwirkend zum 1. Januar 2018 erstattet zu lassen. Auf test.de zeigt die Stiftung Warentest, was du als Kontoinhaber jetzt tun musst, um Geld zurückzubekommen. Dort findest du auch Mustertexte für Forderungsschreiben.

Bemerkenswert ist das Urteil des BGH auch, weil das Bürgerliche Gesetzbuch einer anderen Auffassung ist. Dort heißt es, Banken und Sparkassen können mit ihren Kunden vereinbaren, dass bei korrekter und rechtzeitiger Information Änderungen der Geschäftsbedingungen wirksam werden, wenn Kunden ihr nicht widersprechen. Nach Auffassung des BGH gilt das aber nur, wenn die Änderungen für die Verbraucher neutral oder günstig sind. Verschlechtern sich die Bedingungen, ist eine aktive Zustimmung notwendig.

Wenn du deine Bank wechseln willst – schau dir noch mal die neue Generation an: Smartphone-Banken, bei denen es das Konto nur noch als App gibt.

Bildquellen

  • n26-bank-handykonto: N26
  • Die Zentrale der Postbank in Bonn: Postbank

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