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#Wenn Trump nicht mehr unantastbar ist

Wenn Trump nicht mehr unantastbar ist

„Ich könnte in der Mitte der Fifth Avenue stehen und auf jemanden schießen und würde keine Wähler verlieren, okay?“ Diesen denkwürdigen Satz gab Donald Trump 2016 von sich, bevor er zum amerikanischen Präsidenten gewählt wurde. Er brachte auf drastische Weise auf den Punkt, wie all die Ungeheuerlichkeiten, die er sich leistet und die wohl für die meisten anderen Politiker das Karriereende bedeuten würden, an ihm abzuprallen scheinen. Vor rund einem Jahr wurde das Szenario eines solchen Verbrechens in einem New Yorker Gerichtssaal durchgespielt. Es ging dabei nicht um die Frage, ob Trumps hypothetischer Schuss Wählerstimmen kosten würde, sondern um etwaige juristische Konsequenzen. Und Trumps Anwalt argumentierte: Solange sein Mandant Präsident sei, genieße er vollständige Immunität. Dies gelte für alles, was er vor und auch während seiner Zeit im Weißen Haus getan habe, somit also auch für einen Mord. Der Richter fragte, ob das denn heiße, lokalen Behörden seien komplett die Hände gebunden, und sie könnten nicht einmal gegen Trump ermitteln. „Das ist korrekt“, sagte der Anwalt.

Roland Lindner

Dieses Immunitätsargument haben Trumps Vertreter vor Gericht in den vergangenen Jahren wieder und wieder geltend gemacht. Es ist keineswegs aus der Luft gegriffen. Seit Jahrzehnten ist es Vorgabe des amerikanischen Justizministeriums, dass der amtierende Präsident nicht angeklagt oder strafrechtlich verfolgt werden soll. Das würde ihn in seiner Arbeit behindern und sei deshalb verfassungswidrig. Sonderermittler Robert Mueller hat dies im vergangenen Jahr als einen Grund angeführt, warum er nach seinen Untersuchungen rund um eine Einmischung Russlands in die amerikanischen Wahlen 2016 keine Anklage gegen Trump wegen Justizbehinderung empfehle.

Freilich gilt diese Regel nur auf Bundesebene, Rechtsstreitigkeiten, die sich in einzelnen Bundesstaaten abspielen, sind von ihr nicht berührt. Trumps Anwälte haben aber auch in solchen Auseinandersetzungen Immunität reklamiert. Trump war mit der Strategie nicht immer erfolgreich, aber oft hat sie ihm geholfen, das Geschehen erheblich zu verzögern und somit unmittelbare Bedrohungen für sich abzuwenden.

Viele Ansatzpunkte für Verfahren gegen Trump

Mögliche Ansatzpunkte für juristische Schritte gegen Trump gibt es reichlich. Auf Bundesebene könnte zum Beispiel der Faden der vom Präsidenten regelmäßig als „Hexenjagd“ gegeißelten Mueller-Ermittlungen wieder aufgenommen werden. In deren Abschlussbericht wurde die Tür für künftige Verfahren weit offen gelassen. Auch wenn Trump hinterher „totale Entlastung“ von Vorwürfen der Justizbehinderung und der Verschwörung mit Russland reklamierte, wies Mueller ausdrücklich darauf hin, dass sein Bericht den Präsidenten weder entlaste noch zum Schluss komme, er habe ein Verbrechen begangen. Wäre er überzeugt, Trump habe keine Justizbehinderung begangen, dann würde er das auch sagen. Stattdessen listete er zehn Beispiele auf, die als Justizbehinderung gedeutet werden könnten. Darunter sind Trumps Entlassung von James Comey als Direktor der Bundespolizei FBI und sein Versuch, auch Mueller von seinem Posten zu entfernen. Neue Ermittlungen könnten daran anknüpfen.

Denn der „Immunitäts“-Schutzschild wird nun vermutlich bald wegfallen. Trump weigert sich zwar noch immer, seine Wahlniederlage offiziell einzugestehen, und er hat versucht, mit Klagen und politischen Druckmitteln das Ergebnis zu seinen Gunsten zu wenden. Er hat aber zähneknirschend die Amtsübergabe an Joe Biden einleiten lassen, und aller Voraussicht nach wird er vom 20. Januar an nicht mehr Präsident sein. Bundesbehörden haben dann freie Bahn, gegen ihn vorzugehen, und auch in allen anderen Rechtsfällen kann er nicht mehr mit vermeintlicher Immunität argumentieren. Eine wesentliche Frage wird es sein, wie viel politischen Willen Biden und seine Regierung für eine juristische Verfolgung seines Vorgängers haben werden.

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